Kein Kunstfehler

Kommentar von Silvia Ottow

  • Lesedauer: 2 Min.

Über ein Jahr lang dokterten Politik und Ärzteschaft am Patientengesetz herum, bis es so war, dass die Mediziner es begrüßen konnten. Das heißt, es bleibt im Wesentlichen alles, wie es war - also schwierig für die von Pfusch und Behandlungsfehlern Betroffenen. Wahrscheinlich werden sich auch künftig die meisten Menschen in ihr Schicksal fügen, wenn sie Opfer eines Medizinfehlers geworden sind. Dass im kommenden Gesetzgebungsverfahren hier noch gravierende Veränderungen erreicht werden, ist eher nicht anzunehmen.

Ob sich aber die Lobbyisten einer allmächtigen Medizinerschaft mit dem Beharren auf dem Status quo etwas Gutes tun, ist sehr zweifelhaft. Freilich ist es für einen Arzt schon schmerzlich genug, aus Versehen oder Nachlässigkeit etwas falsch gemacht zu haben. Doch lediglich, wenn dies transparent wird und geahndet werden kann, kann man sich auch um die Ursachen kümmern, die in der Regel nicht allein beim Mediziner, sondern in Klinikstrukturen oder Arbeitsabläufen liegen. Nur so sind weitere Fälle vermeidbar und das Image der Ärzte bleibt positiv. Diese Kultur wäre für alle Beteiligten von Vorteil und eine Grundvoraussetzung für eine ehrliche Arzt-Patienten-Beziehung. Wer das Gerede vom mündigen Patienten wirklich ernst meint, kann sich mit diesem Gesetz eigentlich nicht zufrieden geben. Es ist allerdings nicht das erste aus dem liberaldemokratischen Bundesgesundheitsministerium, bei dem die Patienten schlechte Karten haben. Als Kunstfehler geht es nicht durch.

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