Diese Pflicht beim Nachzug zum Partner rechtswidrig?
Gesetzlich geforderter Sprachtest
Nach dieser Entscheidung kann eine Ukrainerin bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens bei ihrem Ehemann in Deutschland bleiben.
Der Hintergrund: Die Frau hatte ihren deutschen Ehemann am 17. Februar 2012 in Dänemark geheiratet und war zu ihm nach Niedersachsen gezogen. Die dortige Ausländerbehörde drohte aber die Abschiebung an, da die Frau nicht über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügt.
Die Oldenburger Richter sahen darin jedoch einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht. Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht am 30. März 2010 den geforderten Sprachnachweis zunächst gebilligt (Az. 1 C 8.09).
Doch in einem später erteilten Kostenbeschluss vom 28. Oktober 2011 hatten die Leipziger Richter Zweifel geäußert. Grund sei eine Stellungnahme der Europäischen Kommission gewesen. Danach dürfe der Familiennachzug »nicht unangemessen erschwert werden«. epd/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.