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Diese Pflicht beim Nachzug zum Partner rechtswidrig?

Gesetzlich geforderter Sprachtest

  • Lesedauer: 1 Min.
Ziehen Ausländer zu ihrem deutschen Ehegatten nach, darf der vom Gesetz geforderte Nachweis für ausreichende Deutschkenntnisse unter Umständen nicht verlangt werden. Denn es gibt »berechtigte Zweifel«, ob die Vorschrift mit der europäischen Familiennachzugsrichtlinie vereinbar ist. So entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem Beschluss vom 10. Mai 2012 (Az. 11 B 3223/12).

Nach dieser Entscheidung kann eine Ukrainerin bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens bei ihrem Ehemann in Deutschland bleiben.

Der Hintergrund: Die Frau hatte ihren deutschen Ehemann am 17. Februar 2012 in Dänemark geheiratet und war zu ihm nach Niedersachsen gezogen. Die dortige Ausländerbehörde drohte aber die Abschiebung an, da die Frau nicht über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügt.

Die Oldenburger Richter sahen darin jedoch einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht. Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht am 30. März 2010 den geforderten Sprachnachweis zunächst gebilligt (Az. 1 C 8.09).

Doch in einem später erteilten Kostenbeschluss vom 28. Oktober 2011 hatten die Leipziger Richter Zweifel geäußert. Grund sei eine Stellungnahme der Europäischen Kommission gewesen. Danach dürfe der Familiennachzug »nicht unangemessen erschwert werden«. epd/nd

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