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  • Politik
  • Entwurf der tschechischen Verfassung

Präsident muß 40 sein

  • Lesedauer: 1 Min.

Prag (ADN/ND). Der Entwurf einer Verfassung für den am 1. Januar 1993 entstehenden selbständigen tschechischen Staat ist in Prag veröffentlicht worden. Das Grundgesetz definiert die Tschechische Republik als „souveränen, einheitlichen und demokratischen Rechtsstaat“. Es sieht die Bildung eines Zwei-Kammern-Parlaments vor. Dieses soll

aus einem Abgeordnetenhaus mit 200 Mitgliedern und einem Senat mit 81 Mitgliedern bestehen und in direkter und geheimer Wahl gewählt werden. Staatsoberhaupt soll der Präsident sein, der für jeweils fünf Jahre und maximal zwei Wahlperioden gewählt wird. Er muß mindestens 40 Jahre alt sein.

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