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Entscheid gegen Militärhistoriker

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Kassel/Berlin (dpa/ND). Lehrer an früheren DDR-Offiziershochschulen haben keinen Anspruch auf ein Hochschullehrergehalt nach dem Bundesangestellten-Tarif Ost. Das hat das Kasseler Bundesarbeitsgericht am Mittwoch auf die Klage eines Militärhistorikers entschieden. Für seine Einstufung seien die Bedingungen maßgeblich, die ein vergleichbarer Beamter - ein Lehrer der Besoldungsgruppe A 13 - erfüllen muß. Dies sei bei dem Kläger nicht der Fall, weil er nur für ein Fach eine Lehrbefähigung erworben und kein Referendariat absolviert habe.

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