Zeugin: Havemann war ein Sonderfall
Kein Durchbruch bei Befragungen
Frankfurt/Oder (dpa/ND). Der Fall Röfrert Havemann ist für das Bezirksgericht Frankfurt/ Oder das erste und einzige Verfahren gewesen, in dem eine Aufenthaltsbeschränkung außerhalb eines Strafverfahrens auferlegt wurde. Die damalige stellvertretende Direktorin des Bezirksgerichts sagte am Donnerstag als Zeugin vor dem Landgericht Frankfurt/ Oder aus. Havemann war 1976 vom Kreisgericht Fürstenwalde unter Hausarrest gestellt wurde. Drei Jahre später war er wegen eines angeblichen
Devisenvergehens zu einer Geldstrafe von 10 000 DDR-Mark verurteilt worden. Die sieben wegen Rechtsbeugung angeklagten ehemaligen DDR-Juristen schweigen. Die Zeugin äußerte sich ferner zu einem Schreiben, das sie damals an das Oberste Gericht der DDR gesandt hatte. Darin hatte Bürger wissen wollen, ob für Havemann trotz Hausarrest das Postgeheimnis gewahrt sei. Dies habe eine politische Provokation sein können, so die Zeugin.
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.