Zeugin: Havemann war ein Sonderfall
Kein Durchbruch bei Befragungen
Frankfurt/Oder (dpa/ND). Der Fall Röfrert Havemann ist für das Bezirksgericht Frankfurt/ Oder das erste und einzige Verfahren gewesen, in dem eine Aufenthaltsbeschränkung außerhalb eines Strafverfahrens auferlegt wurde. Die damalige stellvertretende Direktorin des Bezirksgerichts sagte am Donnerstag als Zeugin vor dem Landgericht Frankfurt/ Oder aus. Havemann war 1976 vom Kreisgericht Fürstenwalde unter Hausarrest gestellt wurde. Drei Jahre später war er wegen eines angeblichen
Devisenvergehens zu einer Geldstrafe von 10 000 DDR-Mark verurteilt worden. Die sieben wegen Rechtsbeugung angeklagten ehemaligen DDR-Juristen schweigen. Die Zeugin äußerte sich ferner zu einem Schreiben, das sie damals an das Oberste Gericht der DDR gesandt hatte. Darin hatte Bürger wissen wollen, ob für Havemann trotz Hausarrest das Postgeheimnis gewahrt sei. Dies habe eine politische Provokation sein können, so die Zeugin.
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