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Die Petersberg-Aufgaben

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Mit dem Maastricht-II-Vertrag ist beabsichtigt, die äußere Sicherheit der Union neu zu organisieren. Die Wirtschafts-, Außen- und Sicherheitspolitik sollen verzahnt werden, was bislang noch nicht der Fall ist. Es wird auf die schrittweise Festlegung einer »gemeinsamen Verteidigungspolitik« orientiert, die - auf italienischen Wunsch - durch eine rüstungspolitische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten »unterstützt« werden müsse. Die EU soll über eigene militärische Mittel zur Durchsetzung ihrer wirtschafts-, außen- und sicherheitspolitischen Interessen verfügen, lautet im Geiste althergebrachten Denkens die Begründung. Dahinter verbirgt sich die Absicht, die Union rasch militärisch handlungs- und weltweit interventionsfähig zu machen.

Mit dieser Maßgabe wurden die Petersberg-Aufgaben - »humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen« - in den Artikel J.7 des vorliegenden Ver-

tragsentwurfs aufgenommen. Diese Aufgaben des'Militärspakts Westeuropäische Union waren bereits 1992 auf dem Petersberg bei Bonn von den Regierungen der WEU-Mitgliedstaaten beschlossen worden. Bis dahin hatte die WEU im Schatten der NATO ein kümmerliches Dasein gefristet.

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