Unter Vorbehalt zahlen
Zugleich sollte jedoch die Grunderwerbsteuer unter einem entsprechenden Vorbehalt gezahlt werden. Denn die Zahlung ist erst einmal die Voraussetzung für die Erteilung einer sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, ohne die der Erwerber des Grundstückes nicht ins Grundbuch eingetragen wird. Mit einer Zahlungsverweigerung dagegen würde sich der Käufer selbst schaden.
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