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Urteil gegen Gerda Klabuhn bestätigt

Gericht wies Verfassungsbeschwerde zurück Karlsruhe

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe (dpa/ND). Erstmalig hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall von Rechtsbeugung durch DDR-Juristen entschieden: In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß nahm das Gericht die Verfassungsbeschwerde der DDR-Richterin Gerda Klabuhn mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung an. Die frühere Vorsitzende eines politischen Strafsenats des Stadtgerichts Berlin war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die 71jährige war vor kurzem in Berlin festgenommen und zum Vollzug der Haftstrafe ins Gefängnis gebracht worden. Ihr Senat, dem sie als einzige, Berufsrichterin und Vorsitzende angehörte, hatte einen Mathematiker zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, weil er die in der Bundesrepublik gedruckte Zeitschrift »Roter Morgen« sowie verschie-

dene Flugblätter verbreitet hatte. In weiteren von ihrem Gericht verhandelten Fällen wurden DDR-Bürger zu Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie ihre Ausreise aus der DDR beantragt hatten.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, daß das Verbot der rückwirkenden Bestrafung nicht verletzt sei, weil die Ex-Richterin mit ihrem damaligen Verhalten »in schwerwiegender Weise« gegen allgemein anerkannte Menschenrechte verstoßen habe. »Bei der Beugung des Rechts durch Richter und Staatsanwälte handelt es sich jedenfalls dann, wenn die Rechtsbeugungshandlung zu Freiheitsentzug führt, um schwerstes kriminelles Unrecht«, führte die 2. Kammer des Zweiten Senates aus. Gerade eine Richterin habe wegen ihrer Rechtskenntnis das Unrecht ihres Tuns erkennen konnte.

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