Kubaner können ab 2013 leichter reisen
Regierung lockert gesetzliche Bestimmungen
Bisher war das Prozedere für eine Ausreisegenehmigung sehr teuer und langwierig. Aber auch ab 14. Januar 2013 darf nicht jeder ausreisen, der will. Denn einen Pass erhält nur, wer mit seiner Ausreise nicht gegen öffentliches Interesse verstößt, wie es im überarbeiteten Gesetz heißt. Auch die nationale Sicherheit kann als Begründung dienen, jemandem ein Reisedokument zu verweigern ebenso wie ein laufender Konflikt mit dem Gesetz. Personen, die wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung sind, wie Ingenieure, Ärzte oder Volkswirte, können mit Verweis auf nationales Interesse zurückgehalten werden. So schreibt »Granma« ausdrücklich, man werde Maßnahmen ergreifen, um »Humankapital«, das durch die Revolution entstand, zu halten und den »Raub von Talenten« durch mächtige Länder zu verhindern. Auch Oppositionelle können über die Passvergabe an der Ausreise gehindert werden. Zudem wird wegen der damit verbundenen Kosten nicht mit massenhaften Ausreisen gerechnet.
Mit der Überarbeitung der Ausreisebestimmungen geht die kubanische Regierung auf die Bevölkerung zu und sichert gleichzeitig die Einfuhr von Devisen. Denn junge Kubaner, die im Ausland arbeiten, werden ihren Familien Geld schicken. Über Steuern kann auch die Staatskasse davon profitieren. Bereits in der Krise Anfang der 90er Jahre nach dem Ende der Sowjetunion besserten diese Rücküberweisungen der meist illegal ausgereisten Kubaner die Zahlungsbilanz des sozialistischen Landes auf.
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