Gericht: EU darf auf Schadenersatz klagen

Klage wegen Kartellabsprachen zulässig

  • Lesedauer: 1 Min.

Brüssel (dpa/nd). Die EU-Kommission kann auf Schadenersatz wegen Kartellen klagen - auch wenn die Brüsseler Wettbewerbshüter selbst eine solche verbotene Zusammenarbeit von Unternehmen festgestellt haben. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag.

Die Kommission hatte 2007 gegen die Otis-, die Kone-, die Schindler- und die ThyssenKrupp-Gruppe eine Geldbuße in dreistelliger Millionenhöhe wegen unerlaubter Zusammenarbeit verhängt.

Das Kartell der Aufzugfirmen führte nach Einschätzung der Kommission dazu, dass auch die EU zu viel für Einbau, Wartung und Erneuerung von Aufzügen und Rolltreppen in ihren Gebäuden zahlte. Die Kommission klagte auf Zahlung von rund sieben Millionen Euro. Die belgischen Richter, die darüber entscheiden müssen, wollten nun wissen, ob die Klage zulässig sei. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die EU genauso Recht auf Entschädigung wie andere Betroffene habe.

- Anzeige -

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -