Gericht: EU darf auf Schadenersatz klagen
Klage wegen Kartellabsprachen zulässig
Brüssel (dpa/nd). Die EU-Kommission kann auf Schadenersatz wegen Kartellen klagen - auch wenn die Brüsseler Wettbewerbshüter selbst eine solche verbotene Zusammenarbeit von Unternehmen festgestellt haben. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag.
Die Kommission hatte 2007 gegen die Otis-, die Kone-, die Schindler- und die ThyssenKrupp-Gruppe eine Geldbuße in dreistelliger Millionenhöhe wegen unerlaubter Zusammenarbeit verhängt.
Das Kartell der Aufzugfirmen führte nach Einschätzung der Kommission dazu, dass auch die EU zu viel für Einbau, Wartung und Erneuerung von Aufzügen und Rolltreppen in ihren Gebäuden zahlte. Die Kommission klagte auf Zahlung von rund sieben Millionen Euro. Die belgischen Richter, die darüber entscheiden müssen, wollten nun wissen, ob die Klage zulässig sei. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die EU genauso Recht auf Entschädigung wie andere Betroffene habe.
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