Bundestag verweigert Immunität

LINKE stehen wegen Schottern vor der Anklage

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (nd-Kalbe). Der Ältestenrat des Bundestages hat am Donnerstag verweigert, Mitglieder der Linksfraktion durch Bestätigung ihrer Immunität als Mitglieder des Bundestages vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen. Vier Abgeordnete stehen wegen ihres Widerstandes gegen Castor-Transporte vor einer Anklage. Jan van Aken, Sevim Dagdelen, Diether Dehm und Inge Höger, wird vorgeworfen, im Herbst 2010 eine Absichtserklärung zum »Schottern« gegen den Castor unterschrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg sieht darin eine Aufforderung zu Straftaten. Die Immunität wurde den vier Linksparlamentariern von den Vertretern aller anderen Fraktionen verweigert. Empört zeigten sich die Betroffenen anschließend vor allem über die Grünen als Partei des Widerstands gegen Atomkraft und Castortransporte. Der Ausschuss habe eine »Chance verpasst, den grundgesetzlich geschützten zivilen Ungehorsam zu stärken«, kritisierte die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin, Dagmar Enkelmann.

In einer gemeinsamen Erklärung betonen die vier Abgeordneten, ihre Unterschriften seien »keine Aufforderung zu einer Straftat, sondern eine Absichtserklärung, die gar nicht strafbar ist. Politisch ist dieser Versuch der Kriminalisierung noch viel haltloser, denn nicht das Schottern gegen den Castor ist ein Verbrechen, sondern die Atompolitik der Bundesregierung.« Zwischenzeitlich sei ihnen von der Staatsanwaltschaft angeboten worden, gegen die Zahlung einer Spende das Ermittlungsverfahren einzustellen, teilen die Parlamentarier mit. Gemeinsam habe man sich entschieden, auf dieses Angebot nicht einzugehen. Man wolle »ein für allemal die Legalität der Schottererklärung feststellen« lassen.

Beim Schottern begeben sich Castorgegner auf die Gleise und entfernen von dort Schottersteine, um die Durchfahrt des Zuges zu verhindern. Die Behörden sehen darin eine strafwürdige Gefährdung des Bahnverkehrs.

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