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Streikrecht in kirchlichen Unternehmen

Bsirske sieht "historisches Urteil"

  • Lesedauer: 1 Min.
Am Dienstag entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über das Streikrecht in kirchlichen Wirtschatsunternehmen. Für den Bundesvorsitzenden der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, geht es dabei um ein "historisches Urteil zum Streikrecht", so der ver.di-Chef im nd-Interview. Das Ziel der Auseinandersetzung sei, mit den großen Wohlfahrtsverbänden einen Tarifvertrag "Soziales" abzuschließen und diesen dann als allgemeinverbindlich erklären zu können. "Dieser Tarifvertrag würde nicht nur für die Träger gelten, die ihn unmittelbar abschließen, sondern für alle Anbieter in der Branche. Damit wäre der Missstand beendet, dass sich unseriöse Träger auf dem Rücken von Beschäftigten und seriösen Trägern Wettbewerbsvorteile über Lohndumping verschaffen", so Bsirske. Beim Streikrecht gehe es um ein "von der Verfassung vorbehaltlos und selbst für den Kriegsfall garantiertes Grundrecht".



Das gesamte Interview lesen Sie am 20.11.2012 auf Seite 3 in »neues deutschland«. Für Nutzer des Print-, Kombi- bzw. Online-Abos ist es über "mein nd" zugänglich.

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