Behinderte im Abseits

Sozialverband fordert umfassende Teilhabe am Arbeitsleben

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Deutschland verbal begrüßt. Doch hat sich in der Praxis noch nicht viel zum Besseren geändert. Die Stagnation der Förderung behinderter Menschen im Arbeitsleben nahm der Sozialverband Deutschland (SoVD) zum Anlass, am Donnerstag in Berlin einen Zehn-Punkte-Plan für mehr Chancengerechtigkeit vorzustellen.

Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen gilt als probates Mittel, die Einstellung von Mitarbeitern mit Handicap zu fördern. De facto erweist sie sich als zahmer Tiger, denn es erfüllen gerade einmal 25 Prozent der Unternehmen diese Beschäftigungspflicht. Von insgesamt 137 000 Betrieben in Deutschland tun 37 000 gar nichts - sie gehen mit der Zahlung der Abgabe von maximal 290 Euro pro Monat den einfachsten Weg. Mögliche Bußgelder von bis zu 10 000 Euro werden äußerst selten verhängt. Selbst wenn alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten die verpflichtenden fünf Prozent schwerbehinderter Mitarbeiter anstellen, so SoVD-Präsident Adolf Bauer, »es würden immer noch 200 000 Arbeitsplätze fehlen.« Deshalb fordert der Verband, der die sozialpolitischen Interessen auch von behinderten Menschen vertritt, eine gezielte Steigerung der Ausgleichsabgabe. Die Beschäftigungsquote sollte verpflichtend wieder auf sechs Prozent angehoben werden.

Die Ausgleichsabgabe erbrachte 2011 einen Betrag von 479 Millionen Euro, ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 2,6 Prozent. Er ist durch ein etwa ebenso hohes Wachstum der Zahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zu erklären. Ein Teil dieser Mittel dient zur Förderung von Integrationsunternehmen. Ihre Zahl nimmt in den letzten Jahren zu, unter anderem in der Gastronomie und im Handwerk. Sie beschäftigen mindestens ein Viertel behinderter Mitarbeiter unbefristet und möglichst zu Tariflöhnen. Hier fordert der SoVD die Möglichkeit, diese Betriebe zusätzlich aus Steuermitteln zu unterstützen.

Die Unternehmen, die sich bisher auf die Ausgleichsabgabe zurückziehen, sieht Adolf Bauer allerdings in einer »Hol-Pflicht«. Vielen Arbeitgebern seien die Fördermöglichkeiten gar nicht bekannt. Würden jedoch bereits Beschäftigte durch Krankheit oder Unfall gehandicapt, nutzten Unternehmen die Unterstützungen meist schneller und mit weniger Vorbehalten, als bei Neueinstellungen. Allerdings sei auch die Bundesagentur für Arbeit in der Pflicht, offensiver zu informieren. Dringender Nachholbedarf besteht zudem bei den Jobcentern - dort und damit im Hartz-IV-Bezug sind nämlich inzwischen über 60 Prozent der Schwerbehinderten gelandet. Für die Jobcenter besteht aber bisher keine Rechtspflicht zu einer speziellen Beratung und Vermittlung.

Die Arbeitslosenquote von schwerbehinderten Menschen lag schon 2010 mit 14,8 Prozent doppelt so hoch wie allgemein. Sie sind länger erwerbslos und finden seltener zurück in eine Beschäftigung. Der finanzielle Druck auf die Bundesagentur für Arbeit seitens der Regierung führte dazu, dass im Vorjahr schon ein Fünftel weniger berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für diesen Bereich bewilligt wurden. Vom SoVD gefordert wird stattdessen eine aktive Arbeitsmarkt- und Behindertenpolitik, um die Teilhabe Behinderter voranzubringen.

Sehr verwundert zeigte sich der Sozialverband auch über den aktuellen Armutsbericht der Bundesregierung. Dort sei nichts über die prekäre Lage behinderter Menschen zu finden. »Wenn diese Menschen nicht plötzlich alle reich geworden sind, gehen wir davon aus, dass es noch einen gesonderten Bericht zu ihrer Situation geben wird«, so Bauer.

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