Künftig 450 Euro für Minijobber

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Nach einem Beschluss des Bundestages vom 25. Oktober 2012 können Minijobber ab 2013 bis zu 450 Euro im Monat verdienen dürfen (bisher 400 Euro). Für Midijobs soll künftig eine 850-Euro-Obergrenze gelten (50 Euro mehr).

Die Regierungskoalition begründete die Neuregelung damit, dass die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigung seit deren Einführung 2003 unverändert in Kraft sei, während sonstige Löhne und Preise seither gestiegen seien. Mit der Neuregelung soll zudem die Versicherungspflicht von Minijobbern in der Rentenversicherung zur Regel werden.

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