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Anlauf zum zweiten Anlauf

Die Innenminister der Länder sprechen sich für NPD-Verbotsantrag aus

Die Bundesländer sind sich über einen neuen NPD-Verbotsantrag einig. Die Bundesregierung hingegen hat sich noch nicht entschieden, ob sie sich einem solchen Schritt anschließen soll.

Soll man den Schritt erneut wagen und mit einem Antrag auf ein Verbot der NPD nach Karlsruhe vors Bundesverfassungsgericht ziehen? Wie hoch sind die Risiken eines Scheiterns? Reichen die gesammelten Beweise der Verfassungswidrigkeit der Partei aus? Und sind sie frei von V-Mann-Informationen?

Die Innenminister der Bundesländer jedenfalls glauben sich gut gerüstet. Am Mittwoch kamen sie in Rostock zusammen, um über ein gemeinsames Vorgehen zu beraten. Am Abend stand fest: Man will sich einstimmig für ein neues Verbotsverfahren einsetzen. Heute soll der Ministerpräsidentenkonferenz, die in Berlin über das Thema berät, die entsprechende Empfehlung gegeben werden, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns zuständiger Minister und derzeit Vorsitzender der Innenminsterkonferenz, Lorenz Caffier (CDU), am Mittwochabend. Er geht von einem Erfolg aus. »Die Demokratie in Deutschland ist wehrhaft«, so Caffier. »Wir können mit öffentlich zugänglichen Beweismitteln belegen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist.«

Ob am Ende ein gemeinsames Vorgehen von Bundesländern und -regierung steht, ist allerdings weiterhin offen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sind weiterhin skeptisch. »Ich bin noch mit den zuständigen Ministern in der Prüfung, ob wir die Risiken, die sich mit einem solchen NPD-Verbotsverfahren verbinden, überwinden können«, erklärte Merkel gegenüber dem Fernsehsender Phoenix am Rande des CDU-Parteitages in Hannover.

Auch aus dem Bundestag kommen zweifelnde Stimmen. So erklärt etwa Hans-Christian Ströbele: »Ich will endlich das von den Innenministern gesammelte Begründungs-Material sehen, um selbst prüfen und entscheiden zu können. Die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens sind noch ungewiss, gerade angesichts der Anforderung des Europäischen Menschengerichtshof, nur eine politisch tatsächlich verfassungsgefährdende Partei dürfe verboten werden.« Dies jedoch sei bezüglich der NPD nicht belegt.

Die NPD selbst, die Mitte November mit einem eigenen Antrag zur Feststellung ihrer Verfassungskonformität in Karlsruhe vorstellig wurde, gab sich am Mittwoch gelassen. In Pampow bei Schwerin erklärte der Parteivorsitzende Holger Apfel, dass man mit einem Verbotsverfahren rechne, diesem aber keine Erfolgsaussichten einräumt.

In der Nacht vor dem Treffen wurde die Tafel entwendet, die an die rassistischen Pogrome in Rostock-Lichtenhagen erinnert. Sie war erst im August am Rostocker Rathaus angebracht worden. Wahrscheinlich könne man froh sein, dass sie überhaupt solange da hängen blieb, konstatiert Jochen Thelo, Sprecher des Bündnisses »20 Jahre nach den Pogromen - Das Problem heißt Rassismus«, das die Tafel zum 20. Jahrestag der Pogrome angebracht hatte.

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