Fakten: Unendliche Geschichte

Chronologie des Falles Oury Jalloh

  • Lesedauer: 2 Min.

7. Januar 2005: Jalloh wird am Morgen festgenommen, weil sich zwei Frauen belästigt fühlen und er sich gegen herbeigerufene Beamte wehrt. Mittags kommt der junge Mann an einer Liege gefesselt bei einem Brand in der Zelle ums Leben.

Mai 2005: Die Dessauer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den zuständigen Dienstgruppenleiter, Andreas S., wegen Körperverletzung mit Todesfolge, und gegen Hans-Ulrich M. wegen fahrlässiger Tötung. M. soll bei der Durchsuchung Jallohs ein Feuerzeug übersehen haben. Jalloh soll das Feuer selbst angezündet haben.

27. März 2007: Vor dem Landgericht Dessau-Roßlau beginnt nach anfänglicher Weigerung der Prozess. Der Brand wird nachgestellt. Als Todesursache gilt ein Inhalationshitzeschock.

8. Dezember 2008: Das Landgericht Dessau-Roßlau spricht beide Polizisten aus Mangel an Beweisen frei.

Dezember 2008: Die Nebenklage legt beim Bundesgerichtshof gegen das vollständige Urteil Revision ein.

Januar 2010: Der Bundesgerichtshof hebt das Dessauer Urteil auf. Der Freispruch für Hans-Ulrich M. (heute 50) wird aber rechtskräftig.

12. Januar 2011: In Magdeburg beginnt die Neuauflage des Prozesses gegen Andreas S.

Januar 2012: Die Nebenklage stellt neue Beweisanträge, das Gericht lehnt ab. Stattdessen arbeitet ein Sachverständiger aus Baden-Württemberg im Auftrag des Gerichts. Es gibt kaum neue Erkenntnisse. Bei einer Demonstration gibt es Verletzte bei Auseinandersetzungen um ein Plakat mit der Aufschrift »Oury Jalloh, das war Mord«. Außerdem gibt es einen Brandanschlag auf die betreffende Polizeiwache.

März 2012: Das Gericht regt eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage und ohne Urteil an. Der Vorschlag stößt bei der Nebenklage auf Empörung. Die Nebenklage stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer, der zurückgewiesen wird.

November 2012: Unabhängig vom Prozess präsentieren Unterstützer ein Gutachten über den Brandverlauf.

Dezember 2012: Die Anklage fordert wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen eine Strafe von 6300 Euro.

13. Dezember 2012: Der Polizist wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt.

dpa/nd

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