Sozialpartner zum Erfolg verdammt

Verhandlungen über künftige Arbeitsmarktpolitik in Frankreich

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: 3 Min.
Die französische Regierung verhandelt mit den Sozialpartnern über geeignete Arbeitsmarktmaßnahmen gegen die schwache Konjunktur. Den Unternehmern geht es aber nur um eines: die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Offiziell geht es bei den Verhandlungen, die die Sozialpartner in Frankreich seit September führen und die sie bis Jahresende abschließen sollen, um die »Sicherung der Arbeitsplätze«. Die Linksregierung hatte vier Punkte vorgegeben: Abbau prekärer Arbeitsverhältnisse, Einstellung auf veränderte Anforderungen für die Beschäftigten, Maßnahmen zum Joberhalt beim Konjunkturrückgang sowie Veränderung der Entlassungsprozeduren. Die Regierung hatte klar gemacht, dass sie eine Einigung über alle vier Punkte erwartet. Sollte die bis Ende Dezember nicht erzielt sein, werde eine Reform des Arbeitsmarkes per Gesetz durchgeführt.

Allerdings hatten die Unternehmer eine andere Agenda. Sie fordern die »Flexibilisierung des Arbeitsmarktes«. Da sich die Verhandlungen wegen der starren Haltung der Arbeitgebervertreter sehr zäh gestalteten, wurde bis zum letzten Beratungstag im alten Jahr kein Abschluss erreicht. Nun will man sich ab 10. Januar noch einmal zusammensetzen, um innerhalb von zwei oder drei Tagen die offenen Fragen zu lösen. »Auf ein paar Tage mehr kommt es nun auch nicht mehr an, wenn dafür ein erfolgreicher Ausgang nahe ist«, meinte Arbeitsminister Michel Papin.

Das klingt eher nach Zweckoptimismus. Die Unternehmer drängen auf die Lockerung der in Frankreich sehr strengen Regeln bei der Entlassung von Mitarbeitern mit unbefristetem Arbeitsvertrag und auf Beschränkung der Klagemöglichkeiten. Seit Jahren weichen Unternehmen auf zeitlich befristete Verträge aus, so dass prekäre Arbeitsverhältnisse Überhand nehmen. Wenn man in Krisenzeiten leichter entlassen kann, werde man bei erneutem Anziehen der Konjunktur auch schneller wieder einstellen, argumentieren die Verbände.

Um den Gewerkschaften die Aufweichung der gesetzlichen Arbeitsplatzsicherheit erträglicher zu machen, bieten sie finanzielle Verbesserungen für Arbeitslose, einen durch die Arbeitgeber alimentierten Weiterbildungsfonds und eine überwiegend vom Betrieb bezahlte Zusatzkrankenkasse an. Keine Übereinstimmung sowohl unter den Unternehmerverbänden als auch den Gewerkschaften gibt es zum Vorschlag, mit Lohnkürzungen und Kurzarbeit auf den konjunkturbedingten Rückgang der Aufträge zu reagieren, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Vor allem die Gewerkschaft CGT ist misstrauisch, ob bei erneutem Aufschwung die vor der Krise erreichten sozialen Errungenschaften wieder gewährt werden.

Umgekehrt waren die Unternehmerverbände erst nach Wochen bereit, über die Hauptforderung der Gewerkschaften zu reden: eine abschreckende Besteuerung von befristeten Arbeitsverträgen. Sie räumten auch lediglich ein, dass es »missbräuchlich häufigen Rückgriff auf befristete Arbeitsverhältnisse« gibt und dass man dies ändern muss. Doch besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist das Thema nach wie vor ein rotes Tuch - sie wollen an diesem bequemen und liebgewonnenen Instrument der Reaktion auf Konjunkturschwankungen festhalten wollen. Eine »Strafsteuer« auf solche Verträge sei für sie »existenzgefährdend«, betonen sie. Doch die Gewerkschaften wollen in diesem Punkt hart bleiben. Sie verweisen darauf, dass mittlerweile 84 Prozent aller Neueinstellungen zeitlich befristet erfolgen.

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