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Was ändert sich für Führerscheinbesitzer?

Leserfrage zum neuen EU-Führerschein ab 19. Januar 2013

  • Lesedauer: 4 Min.

Im nd-ratgeber vom 2. Januar 2013 wurde über umfangreiche Neuerungen 2013 informiert. Darunter auch über die begrenzte Gültigkeit des EU-Führerscheins. Was muss ich als langjähriger Führerscheinbesitzer nunmehr beachten? Verliert mein alter Führerschein seine Gültigkeit?
Werner Sch., Berlin

In der Tat sind ab 19. Januar 2013 innerhalb der EU - und damit auch in Deutschland - die Regeln der neuen Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Zu den Neuheiten zählen der einheitliche EU-Führerschein sowie die Einführung einiger neuer Führerscheinklassen.

Mit der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie soll das Nebeneinander unterschiedlicher Führerscheinmodelle innerhalb der Europäischen Union beendet werden. Denn es gibt in der EU 110 unterschiedliche Führerscheintypen für die etwa 200 Millionen europäischen Führerscheinbesitzer.

In Deutschland finden sich derzeit neben den neueren Plastikkarten auch noch viele ältere »Lappen« in rosa oder grau. Ab 19. Januar 2013 soll sich dies nunmehr ändern: In allen 27 Mitgliedstaaten der EU wird für künftige Fahrerlaubnisse ein einheitliches Modell, der EU-Führerschein, verpflichtend ausgegeben. Grundlage hierfür ist die EG-Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments von 2006, die die EU-Staaten bis 2013 umsetzen müssen.

Was ändert sich alles?

● Ab dem 19. Januar 2013 wird EU-weit der EU-Führerschein verpflichtend ausgegeben.

● Alte Führerscheine bleiben bis 19. Januar 2033 gültig. Das gilt auch für Führerscheine, die noch zu DDR-Zeiten erworben wurden. Alle Führerscheine können jederzeit freiwillig umgetauscht werden - dann aber beträgt die Gültigkeit nur noch 15 Jahre.

● Mit der Neuregelung sind Führerscheine nämlich nicht mehr lebenslang gültig! Sie müssen nach maximal 15 Jahren ausgetauscht werden.

● Muss ein verlorengegangener Führerschein ersetzt oder eine Fahrerlaubnis verlängert werden, erhalten Fahrer automatisch den neuen EU-Führerschein, der 15 Jahre gültig ist.

● Am Umfang der Fahrerlaubnis ändert sich durch den Umtausch nichts: Die Eintragungen werden so übertragen, dass der Fahrer die gleichen Fahrzeugklassen fahren darf wie bisher.

● Für den neuen Führerschein ist eine erneute Fahrprüfung oder medizinische Untersuchungen, wie beispielsweise ein Sehtest, nicht nötig. Die Ausnahme: Regelmäßige Untersuchungen gibt es für Bus- und Lkw-Fahrer.

● Mit der neuen Richtlinie kann jede Person EU-weit nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Dies bedeutet: Wem in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, der kann künftig keine Fahrerlaubnis mehr in einem anderen EU-Land neu erwerben. So soll innerhalb der EU der sogenannte Führerscheintourismus unterbunden werden.

Neue Führerscheinklassen - vor allem bei Krafträdern

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Einführung neuer Führerscheinklassen, vor allem bei den Krafträdern. Wer sich freiwillig für einen Umtausch seines jetzigen Führerscheins in einen EU-Führerschein entscheidet oder erstmalig einen Führerschein erhält, den erwarten einige Unterschiede zum vormaligen Modell.

Hiervon ist besonders die Klasse der Krafträder betroffen: »EU-weit eingeführt wurde das in Deutschland bereits übliche Prinzip des stufenweisen Zugangs, auch Stufenführerschein genannt. Fahranfänger sollen auf kleineren Motorrädern Erfahrungen sammeln, bevor sie in die nächsthöhere Fahrzeugklasse aufsteigen.

Neu eingeführt wurde die Klasse A 2 (ehemals A beschränkt). Zweiradfahrer können so alle zwei Jahre unter erleichterten Bedingungen den nächsthöheren Schein erwerben, also nach A 1 die Klasse A 2 sowie nach A 2 die höchste Klasse A. Voraussetzung ist dabei immer das Ablegen einer praktischen Prüfung.

Geändert wurde auch die Zuordnung von Trikes: Für diese Fahrzeuge ist künftig ein Motorradführerschein erforderlich. Die genaue Klasse des A-Führerscheins ergibt sich aus der Motorleistung.

Auch für die Pkw-Fahrer gelten neue Regeln: Zukünftig dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse B Anhänger mit mehr als 750 kg bewegen, solange ein Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5 t nicht überschritten wird.

Weitere Details zu der Neuordnung der Führerscheinklassen erfährt man bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde und den Technischen Prüfstellen (zum Beispiel TÜV oder DEKRA).

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