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Jobcenter schützen Denunzianten

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Jobcenter sind angehalten, anonyme Anzeigen gegen Hartz-IV-Bezieher vor den Betroffenen geheim zu halten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der LINKE-Vorsitzenden Katja Kipping hervorgeht, empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern, Anzeigen über eventuelle Regelverstöße von Langzeitarbeitslosen in deren Akten aufzunehmen, ihnen aber nicht zur Kenntnis zu geben. Vor einer Akteneinsicht der Hartz-IV-Bezieher soll demzufolge die Anzeige aus der Akte entfernt werden. Nur wenn es sich bei den Anzeigen nachweislich um Falschaussagen handelt, könnten die Betroffenen die Namen der Informanten in Erfahrung bringen, um juristisch gegen sie vorzugehen. In der Regel jedoch erfahren die Langzeitarbeitslosen nichts über solche Informationen von Dritten, auf deren Grundlage die Jobcenter Entscheidungen fällen. Nach Ansicht von Katja Kipping ist diese Praxis ein Skandal. „Die Anzeigen beeinflussen den Fallmanager und der Betroffene weiß von nichts“, so Kipping gegenüber „nd“. Ausführliche Informationen über das umstrittene Hartz-IV-Sanktionssystem am Montag im „neuen deutschland“.


Lesen Sie morgen "Denunzianten willkommen" und "Immer mehr Fordern, immer weniger Fördern" auf Seite 2 in »neues deutschland«. Für Nutzer des Print-, Kombi- bzw. Online-Abos ist es über "mein nd" zugänglich.

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