Wegfall der Praxisgebühr - was nun?

  • Lesedauer: 1 Min.

Mit dem 1. Januar 2013 ist die Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal weggefallen. Bisher war es vielfach üblich, dass sich der Patient beim Hausarzt auch gleich die Überweisungen zu anderen Fachärzten hat ausstellen lassen, um beim Aufsuchen der Fachärzte ohne Überweisung nicht noch einmal die Praxisgebühr zahlen zu müssen.

Wie soll sich der Patient nunmehr verhalten?

Auch nach dem Wegfall der Praxisgebühr sollten sich Patienten bei Beschwerden zuerst an ihren Hausarzt wenden. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen.

Bei Bedarf überweise der Hausarzt dann an einen Spezialisten. Das Überweisungsverfahren sei vertraglich zwischen Krankenkassen und Ärzten geregelt, betonte die Ärztevereinigung. Beim Hausarzt müssten alle Informationen zusammenlaufen.

Gehe beispielsweise ein Patient ohne Überweisung zu einem Spezialisten, erhalte der Hausarzt in der Regel aus Datenschutzgründen keinen Bericht über die vorgenommene oder eingeleitete Behandlung. Doch nur mit dem Bericht erfahre der Hausarzt von Erkrankungen, die andere Mediziner diagnostiziert haben.

Patienten sollten bedenken: Auch der Hausarzt kann viele Erkrankungen sehr gut selbst behandeln.

- Anzeige -

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.