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VW-Gesetz vor Gericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg (dpa/nd). Der Europäische Gerichtshof hat sich am Dienstag erneut mit dem Streit zwischen der EU-Kommission und Deutschland um das VW-Gesetz befasst. Dabei geht es um die Sonderregelung, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner des Autobauers ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen sichert. Vertreter beider Parteien trugen bei der Verhandlung ihre Argumente vor. Brüssel sieht europäisches Recht verletzt und besteht darauf, dass Deutschland ein EU-Urteil von 2007 umsetzt. Die Bundesrepublik steht auf dem Standpunkt, diese Regel sei vom Gericht nicht infrage gestellt worden. Ein Urteil wird im Herbst erwartet.

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