Kanzlerin verteidigt Kirchenrechte
Osnabrück (epd/nd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat das Kirchensteuersystem und das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland, den sogenannten Dritten Weg, verteidigt. »Für die CDU kann ich sagen, dass wir an diesen Regelungen nicht rütteln sollten«, sagte Merkel in einem Interview mit deutschen katholischen Bistumszeitungen. »Wir brauchen die Kirchensteuer und auch das kirchliche Arbeitsrecht«, fügte Merkel hinzu. Diese Sonderrechte der Kirchen waren in den vergangenen Monaten wiederholt unter Druck geraten.
Zum Thema Lebensschutz sagte Merkel, medizinische Verfahren wie die Pränataldiagnostik dürften nicht missbraucht werden: »Neue medizinische Möglichkeiten dürfen nie dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft nicht mehr akzeptiert werden.« Merkel: »Wir haben nicht zu definieren, welches Leben erstrebenswert ist. Das wäre ein gefährlicher Weg.« Zugleich machte sich Merkel für ein Verbot der organisierten, nicht-kommerziellen Suizidbeihilfe stark. Ein entsprechendes Gesetz zum Verbot der erwerbsmäßigen Suizidbeihilfe liegt derzeit auf Eis. Es soll Organisationen bestrafen, die mit der Beihilfe zum Suizid, etwa durch Überlassen tödlich wirkender Medikamente, Geld verdienen.
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