Sorgen und Nöte ernst nehmen? Ja, bitte!

Bernd Mesovic über Unruhe und Stimmungen in Berlin-Hellersdorf

  • Bernd Mesovic
  • Lesedauer: 3 Min.

Wenn Politiker sagen, man müsse die »Sorgen und Nöte« der Bevölkerung ernstnehmen, wittern erfahrene Politsprechdolmetscher zwei Dinge: eigene Unterlassungssünden, die bemäntelt werden sollen, und/oder populistische Anbiederung. Gott sei Dank ist Wolfgang Bosbachs Krisengipfelei nach den Auseinandersetzungen um die syrischen Flüchtlinge in Berlin-Hellersdorf schnell wieder vom Tisch gewesen, selbst innerhalb der eigenen Partei. Offenbar schrecken doch viele davor zurück, noch mehr Wasser auf die Mühlen der »Volksversteher« aus dem Neonazi-Spektrum zu leiten. Immerhin muss man dankbar sein für zumindest so viel Vernunft.

Jetzt könnte man sich den wirklichen Sorgen und Nöten zuwenden. Politiker sollten es nicht der Polizei überlassen, das Faktum auszusprechen: Asylbewerberunterkünfte sind kein besonderes Risiko für Anwohner und Stadtviertel. Und dann sollten sich verantwortliche Politiker der Sorgen derer annehmen, die zurzeit an Orten wie Hellersdorf wohlbegründete Angst um ihre Sicherheit und ohnehin schon ein ganzes Bündel von Sorgen haben: Sie haben gefährliche Fluchtwege hinter sich und kommen zum großen Teil aus Gegenden, aus denen uns im Fernsehen täglich Menschenrechtsverletzungen entgegen flimmern: Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia, Tschetschenien. Weit mehr als die Hälfte von ihnen, so sagen es Experten und Expertinnen der Folterbehandlungszentren, sind durch Gewalt und Folter traumatisiert. Es fehlt seit langem an Behandlungskapazitäten. Diese Arbeit ist völlig unterfinanziert.

Sorgen bereitet den meisten auch die Ungewissheit über ihr Schicksal. Die Asylverfahren dauern lang und immer länger. Laut der jüngsten Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion ist die durchschnittliche Verfahrensdauer innerhalb der letzten drei Quartale von 3,6 Monaten auf neun Monate gestiegen. Und der statistische Durchschnitt ist noch beschönigend. Abgelehnt werden im Husch-Husch-Verfahren Roma-Flüchtlinge aus den Westbalkan-Staaten zu nahezu 100 Prozent, »Glück« haben syrische Staatsangehörige, die nach durchschnittlich vier bis fünf Monaten zu 99 Prozent anerkannt werden. Eine weitere Sonderaktion von Bundesinnenministerium und Bundesamt richtet sich gegen Tschetschenen, die man im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung so schnell wie möglich nach Polen zurückschicken will. Aufgrund dieser »Priorisierung« warten fast alle anderen, viele von ihnen aus Herkunftsstaaten mit hohen Anerkennungschancen, mehr als ein Jahr auf eine Entscheidung. Je länger die Verfahren, desto mehr Unterkunftsplätze werden benötigt. Natürlich wird der hierfür verantwortliche Bundesinnenminister den besorgten Bürgern nicht beichten: »Mea Culpa. Wir hätten schon allerspätestens 2008 mehr Personal einstellen müssen«.

Angesichts des beispiellosen Staatsversagens im Fall der NSU-Morde hat jüngst der zur Aufklärung eingesetzte Bundestagsausschuss immerhin parteiübergreifende Aussagen zustande gebracht. Eine parteiübergreifende Ansage an die Bevölkerung wäre auch in der »Asyldebatte« an der Zeit: Die faire Prüfung von Asylanträgen und die Aufnahme von Flüchtlingen sind völkerrechtliche Verpflichtungen, sie gehören zur menschenrechtlich demokratischen Grundordnung.

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