Anders muss gehen

Markus Drescher über das geänderte Personenstandsrecht

  • Lesedauer: 1 Min.

Es gibt Männer und Frauen. Die heiraten und kriegen Kinder. Die wachsen zu Männern und Frauen heran, heiraten, kriegen Kinder ... Derart simpel ist zwar das geschlechtliche Weltbild vieler - doch die Realität ist vielfältiger. Zu den vielen Simplen gehört auch das bundesdeutsche Rechtssystem. Dort herrscht Heteronormativität, neben Mann und Frau ist nichts vorgesehen. Daran ändert auch das neue Personenstandsrecht erst mal nichts, denn ein drittes Geschlecht, das die vielen tausend Intersexuellen auch rechtlich sichtbar machen und den Kategorien Mann und Frau gleichstellen würde, wird damit nicht eingeführt.

Entscheiden sich die betroffenen Personen nicht irgendwann, an der nicht ausgefüllten Stelle im Geburtenregister ein »männlich« oder »weiblich« eintragen zu lassen, sind sie von Geschlecht - ja was eigentlich? »Freies Feld«, »Weggelassen, «Leerstelle im System», «Der Gesetzgeber war nicht willens, die Kategorie ›anders‹ einzuführen»? Das Argument des Bundesinnenministeriums: Im deutschen Recht gibt es nur Mann und Frau. Richtig. Nur ist das die Problemanalyse und kann nicht die Begründung dafür sein, dass die Betroffenen verwaltungstechnisch geschlechtslos und weiterhin unerwähnt bleiben. Gibt es eine Sache nicht, muss sie eben geschaffen werden. So simpel ist die Welt dann doch manchmal.

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