Ex-Baustadtrat Kaminski zu 12 000 Mark Strafe verurteilt
Gericht räumte ihm mildernde Umstände ein Von Christina Denz, ddp
Potsdams ehemaliger Baustadtrat Detlef Kaminski soll wegen Vorteilsannahme im Amt eine Geldstrafe von 12 000 Mark zahlen. Zu dieser Auffassung gelangte das Amtsgericht Potsdam am Dienstag bei der Urteilsverkündung im Prozess um Bestechungsvorwürfe gegen den früheren SPD-Politiker. Neben Kaminski verhängte das Gericht außerdem gegen drei Mitar beiter der ehemaligen Bayerischen Ver einsbank Geldstrafen zwischen 6000 und 18 000 Mark. Ein Mitarbeiter der Bank wurde freigesprochen.
Nach Auffassung des Gerichts gewann Kaminski einen Vorteil, als er 1992 mit der Bayerischen Vereinsbank einen Optionsvertrag auf eine große Eigentumswohnung mit zwei Etagen und Terrasse im Herzen Potsdams abschloss. Die Bank habe über den Vertrag den Eindruck er weckt, Hilfen von Kaminski zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Baustadtrat vorgehalten, im Gegenzug für die Option auf die Wohnung die Vereinsbank beim Kauf zweier nebeneinander liegender Grundstücke vor dem Mitbewerber Dresdner Bank unterstützt zu haben.
Der Vorsitzende Richter Siegfried Bielefeld betonte in seiner mündlichen Begründung, mit dem Urteil wolle er zeigen, dass der Straftatbestand der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung immer noch gilt. Er habe den Eindruck, dass dies «manchmal in Vergessenheit gerät». Den Mitarbeitern der Bank hielt er vor, 1992 bei den Vertragsverhandlungen mit dem Stadtrat ihr Tun nicht überprüft zu haben. «Sie halten sich für Ehrenmänner», warf er den Angeklagten vor. Ihr Rechtsbewusstsein hätte ihnen jedoch sagen müssen, dass solche Geschäfte mit Amtsträgern nicht in Ordnung seien.
Bielefeld fügte hinzu, bei dem Urteil habe er auch die Situation nach der Wende in den neuen Bundesländern berücksichtigt. «Mancher ist damals über das Ziel hinausgeschossen», sagte er. Strafmindernd würdigte er bei Kaminski, dass dieser bereits durch das Bekanntwerden des Ver trags in der Öffentlichkeit «jede Menge Strafe kassieren musste». Kaminski hatte wegen der Vorwürfe der Bestechlichkeit im Januar 1998 seinen Hut nehmen müssen.
Staatsanwalt Frank Wels hatte zuvor für Kaminski eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und 24 000 Mark Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Dass Kaminski der Ver einsbank beim Kauf der Grundstücke einen Vorteil verschafft haben soll, sei nicht erwiesen, sagte Anwalt Wolfgang Ziegler. Die Aussagen des damaligen Chefs der Potsdamer Vereinsbank-Niederlassung, Leonhard Anzuck, seien zudem nicht glaubwürdig. Anzuck, der 1997 wegen Erpressung und versuchter Erpressung verurteilt worden war, hatte seinen einstigen Freund Kaminski bei der Vernehmung schwer belastet. Als «Kronzeuge» sollte Anzuck nun Straffreiheit erhalten.
Kaminskis selbst kritisierte das Urteil. Er sei «nicht zufrieden und nicht einver standen». Er will sich mit seinem Anwalt über das weitere Vorgehen beraten. Die Verteidiger der drei verurteilten Bankmitarbeiter kündigten ebenfalls an, eine Revision prüfen zu wollen.
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