Was wusste, tat, verhinderte die Stasi?

Enttarnung, Verfolgung und Verurteilung von Nazis in der DDR - Fragen an Dieter Skiba und Wolfgang Schmidt

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»Mythos Antifaschismus«? Soll die DDR nur halbherzig Nazi-Kriegsverbrecher verfolgt haben, wie jüngste Buchpublikationen und TV-Sendungen behaupten. Hat das MfS blutbefleckte Täter geschützt? Wurden nur dann Verfahren durchgeführt, wenn damit der BRD Schaden zugefügt werden konnte? Oder dienen solche Vorwürfe nur weiterer Delegitimierung, Diskreditierung, Demontage der DDR? ND fragte nach. Mit dem Juristen Dieter Skiba (links auf dem Foto), ehemals Leiter der Abteilung IX/11 im MfS und zuständig für dessen »Nazi-Archiv«, sowie dem Kriminalisten Wolfgang Schmidt (rechts), einst Leiter der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) für NS-Verbrechen in der Hauptabteilung XX, sprach Karlen Vesper.
ND: »Wer Nazi ist, bestimmen wir«, soll die Stasi gesagt haben?
Skiba: Es ist möglich, dass irgendwer das mal gesagt hat. Die prinzipielle Haltung des MfS und der DDR zu Nazis war eine andere. Nun muss man, wenn man über Nazis redet, erst einmal wissen, worüber man spricht. Heute werden Leute zu Nazis gemacht, die keine waren. Wie ehemalige Hitlerjungs, die als 18-Jährige in die NSDAP überwiesen wurden und oftmals davon nicht einmal Kenntnis erhielten. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit ist der Schriftsteller Walter Jens. Die eigentlichen Nazis, Hitlers Führungseliten, die zum großen Teil in der BRD wieder zu Amt und Würden gekommen waren, aber sind keine Nazis gewesen. Sie mutierten zu Edeldemokraten, weil sie gebraucht wurden.

Wir wollen jetzt mal nicht über die BRD, sondern die DDR reden ...
Skiba: Man muss das historisch sehen. Für die Entnazifizierung in Ost und West galten einheitliche alliierte Bestimmungen, wie z.B. das Kontrollratsgesetz Nr. 10 und die Kontrollratsdirektive Nr. 38. Darin war detailliert festgelegt, wer wie einzustufen ist, wer als Täter zu gelten hat und strafrechtlich zu verfolgen ist oder als Minderbelasteter bzw. Mitläufer ohne Sanktionen bleiben sollte. In der SBZ und später in der DDR ist danach verfahren worden. Der Amsterdamer Rechtswissenschaftler Professor C. F. Rüter sagt, die DDR hatte es bei der Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen einfacher als die BRD, weil sie sich auf alliiertes und auf Völkerrecht berufen hat, auf die Nürnberger Prinzipien.

Rüter sieht einen Unterschied auch darin, dass die DDR die Sicht okkupierter Länder übernahm ...
Skiba: Dem schließen wir uns an.

Hat man es sich damit nicht zu leicht gemacht? Auch die Ostdeutschen gehörten zum Tätervolk.
Skiba: Kollektivschuld lehnten wir ab. Man muss unterscheiden zwischen Mitläufern oder Leuten, die weggesehen haben, nichts wissen wollten, und den Tätern. Dem Täter muss die strafbare Handlung zweifelsfrei nachgewiesen werden! Wenn wir keine ausreichenden Beweise hatten, konnten wir nichts machen. Der Schuldvorwurf ist an rechtliche Grundlagen gebunden und nicht an Propagandadinger, wie sie heute vorgebracht werden.
Schmidt: Die DDR stand vor dem gleichen Problem wie die BRD. Sie ist ja nicht aus dem Nichts entstanden. Sie musste genauso diese Masse der Bevölkerung, die Mitläufer waren, integrieren. Und warum sollten Leute, die sich keiner Verbrechen schuldig gemacht haben, nicht eine Funktion übernehmen?
Skiba: Typisches Beispiel ist Tierparkdirektor Professor Heinrich Dathe, der seit 1928 Mitglied der NSDAP gewesen ist. Aber er hat keine Verbrechen begangen. Nach 1990 wurde er plötzlich als Altnazi diffamiert. Differenzierung war und ist notwendig. Unverständlich hingegen ist, dass 1967 in Hamburg ein Verfahren gegen den SS-Offizier Arnold Strippel - verantwortlich für den Mord an den Kindern vom Bullenhuser Damm, die am 20. April 1945 an Fleischerhaken aufgehängt worden waren, nachdem man sie zuvor zu »medizinischen Experimenten« missbraucht hatte - eingestellt wurde. Staatsanwalt Helmuth Münzberg, nach 1990 übrigens Stellvertreter des Generalstaatsanwalts in Mecklenburg-Vorpommern, meinte damals, es sei diesen Kindern »über die Wegnahme ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt worden«, sie hätten auch »nicht besonders lange körperlich und seelisch zu leiden gehabt«.

Nach so einem Satz kann man eigentlich nicht weiterreden. Dennoch: Die IX/11 ist 1967 gegründet worden, nach der Präsentation von Albert Nordens »Braunbuch«. Prophylaktisch, um einen Bumerang-Effekt zu verhindern?
Schmidt: Vor allem war zu verhindern, dass Agenten westlicher Geheimdienste in hohe Positionen eindringen können. Ein Teil der Sicherheitsüberprüfungen betraf immer auch die Zeit des Faschismus, weil die BRD als Reaktion auf das »Braunbuch« versuchte, uns in der DDR lebende »Nazis« vorzuhalten. Detlef Joseph hat sich in seinem Buch »Nazis in der DDR« ausführlich damit befasst. Es gab z. B. einen Politbürokandidaten namens Karl-Heinz Bartsch, Vorsitzender des Landwirtschaftsrates und Mitglied des Präsidiums des Ministerrates. Als seine von ihm verschwiegene Zugehörigkeit zur Waffen-SS aus westlichen Veröffentlichungen bekannt wurde, ist er 1963 unverzüglich aus dem ZK ausgeschlossen worden und ging seiner staatlichen Funktionen verlustig. Strafrechtlich belangt werden konnte er nicht, weil Beweise für eine Teilnahme an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht vorlagen.

Sie gestehen also ...
Skiba: Wir haben gar nichts zu gestehen, sondern sagen, wie es war!
Schmidt: Jeder Kriminalist wird Ihnen bestätigen, dass man einen Verdacht beweisen muss. Das gelang auch uns damals nicht immer. Z. B. nicht bei einer ganzen Reihe von ehemaligen Angehörigen des Polizei-Bataillons 311, die in der DDR lebten. Außer ihrer Zugehörigkeit zu dieser an Verbrechen beteiligten Formation konnten weitere strafrechtlich relevante Beweise nicht erarbeitet werden.

Wie intensiv bemühten Sie sich um Beweise - auch im Ausland?
Skiba: Eben das war unser größtes Problem. Nirgendwo gab es einen geschlossen überlieferten Aktenbestand. Es gab nicht so etwas wie die Bundesbehörde für Stasiunterlagen. Die Sowjets und die Amis hatten eine ganze Reihe Naziakten gesichert, auch deutsche Antifaschisten waren mit Bergung und Auswertung von Akten befasst. Aber auch Leute wie Herr Gehlen sicherten sich Dokumente mit Herrschaftswissen. Er hat die gesamte Kartei von Fremde Heere Ost mitgenommen. Die Amerikaner saßen auf einem unwahrscheinlichen Aktenfonds, sowohl im Washingtoner Nationalarchiv wie auch im Berliner Dokument Center. Es ist interessant, wie lange sich Bonn geweigert hat, das Material des BDC zu übernehmen. Ein Trick? Wenn man nicht Eigentümer der Akten ist, braucht man sie auch nicht auszuwerten.

Haben Sie da mal angefragt?
Schmidt: Die Benutzungsbestimmungen sperrten den Bestand für die Ostblockstaaten. Und es gab keinen Rechtshilfevertrag mit den USA. Wir haben es aber mehrfach versucht, offiziell und konspirativ. Bestimmte Archivmaterialien, die von den Amerikanern mikroverfilmt wurden, hat die DDR-Archivverwaltung auch kommerziell erworben.

Ist es normal, dass ein Geheimdienst sich mit NS-Verbrechen befasst? Abgesehen vom Mossad.
Skiba: Zunächst oblag auch in der DDR die allgemeine Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen der Kriminalpolizei. Das MfS trat dann in Aktion, wenn wegen Staatsverbrechen oder Spionage ermittelt wurde und verfolgte Personen im Verdacht standen, auch Nazi- und Kriegsverbrechen begangen zu haben. Die berühmt-berüchtigte Erna Dorn war zunächst wegen Verdacht der Spionage für die Amerikaner ins Blickfeld geraten. Oder der 1955 in Rostock wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslänglicher Haft verurteilte ehemalige leitende Gestapo-Mann, SS-Obersturmführer Friedrich-Karl Bauer, der bei einer Bundesabwehrstelle untergekommen und damit befasst war, in der DDR ein Agentennetz aufzubauen.
Als Anfang/Mitte der 60er Jahre die Debatte um die Verjährungsabsichten der BRD auch international Gegenreaktionen auslöste, ist die Aufgabe dann vollständig dem MfS übertragen worden, auch, um die komplizierter werdende Aufklärung durch nachrichtendienstliche Mittel zu befördern.

Ist der Prozess gegen den KZ-Arzt Horst Fischer 1966 eine Reaktion auf den Auschwitz-Prozess in Frankfurt (Main) gewesen, der 1965 auch zur Enttäuschung des Initiators Fritz Bauer mit unbefriedigenden Urteilen endete? Wollte die DDR beweisen, dass sie konsequenter ist?
Skiba: Solch ein Quatsch wird tatsachlich zur Zeit behauptet. Auf Fischer sind wir während des Auschwitz-Prozesses gestoßen. Es bestanden damals intensive Kontakte zwischen der Generalstaatsanwaltschaft der DDR und dem Generalstaatsanwalt von Hessen. Die DDR sicherte zu, ihn vorbehaltlos zu unterstützen. Wie DDR-Staatsanwalt Carlos Foth bekundet, sind in Gesprächen mit Bauer auch Vorstellungen erörtert worden, ein gemeinsames Haus zu schaffen, wo West- und Ostakten auf einen Tisch gepackt werden. Das ist aber dann von westlicher Seite abgeblockt und auch von der DDR nicht gewollt worden. Nicht etwa, weil - wie ein damaliger Bundesjustizminister behauptete - alles, was aus dem Osten kam, gefälscht und kommunistische Propaganda war. Im Übrigen hat Foth zur Unterstützung von Bauer Original-Akten zu »Euthanasie«-Verbrechen in der Hauptverhandlung vorgelegt.
Schmidt: Und laut Rüter sind in Ostdeutschland doppelt so viele »Euthanasie«-Ärzte abgeurteilt worden wie in Westdeutschland. Der spektakuläre Prozess gegen die Jenaer Professorin Rosemarie Albrecht ist 2005 zwar offiziell wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt worden, in Wahrheit hat man, wie wir in den 60ern, ihr nichts von den vorgeworfenen Anschuldigungen beweisen können.

Wurde Rechtshilfe verweigert?
Skiba: Wir haben uns nie gesträubt, Rechtshilfe zu leisten. Allerdings hat sich die DDR stets dagegen verwahrt, als Amtshilfe in Anspruch genommen zu werden, die innerstaatlich üblich ist. Es gab eine Weisung des Generalstaatsanwalts: Wir sind ein souveräner Staat, und wer was von uns will, hat sich auf dem völkerrechtlich üblichen Weg an uns zu wenden, kann nicht einfach irgendeinem Gericht oder einer Polizei-Dienststelle Aufträge erteilen.

Hat diese Position manche Aufklärung und Ahndung verhindert?
Skiba: Das ist die Preisfrage ...

Beispielsweise von in Frankreich begangenen Verbrechen?
Skiba: Da gab es in der DDR mindestens 17 Verfahren und nicht nur das gegen den Mörder von Oradour, Heinz Barth. Aber es gab mit NATO-Staaten keine Rechtshilfeverträge, weil die BRD auf ihren Alleinvertretungsanspruch pochte. Es gab z. B. eine harsche Note aus Bonn an die griechische Regierung, als ein Rechtshilfeabkommen zwischen der DDR und Griechenland bereits paraphiert war.

Haben Sie auch Serge und Beate Klarsfeld geholfen?
Skiba: Nicht direkt als MfS, sondern über den Generalstaatsanwalt und das Dok.-Zentrum der Staatlichen Archivverwaltung. Als die beiden Alois Brunner, rechte Hand von Eichmann und wohl auch Resident des BND im Nahen Osten, unter dem Namen Altmann in Damaskus aufgespürt zu haben glaubten, war unsere Idee: Wenn sie es schaffen, ihn in eine Maschine zu setzen, die nach Berlin-Schönefeld fliegt, wird er von uns am Flughafen verhaftet. Dann machen wir gegen ihn ein Verfahren.

Auch der ehrenwerte DDR-Anwalt Günter Wieland war erfolglos hinter Brunner her. Wieland war nicht immer glücklich über die MfS-Hoheit bei der Nazi-Jagd.
Skiba: Die HA IX/11 hat eng mit ihm, dem für Nazi-Verbrechen zuständigen Mann bei der DDR-Generalstaatsanwaltschaft, zusammen gearbeitet. Wieland war in Sachen Rechtshilfe unser Auftraggeber und Empfänger der Ermittlungsergebnisse. Ja, wir waren manchmal uneins, hauptsächlich nach 1990. Glaubte er doch der auch von Simon Wiesenthal verbreiteten Behauptung, dass wir einen der Hauptverantwortlichen für das Massaker an über 1000 Häftlingen in einer Feldscheune bei Gardelegen in der DDR versteckt und geschützt hätten. Inzwischen ist bekannt, dass jener unbehelligt in der BRD lebte und vor kurzem im Westen verstorben ist.

Reagierten Sie auf Anfragen aus anderen westlichen Staaten?
Ja, ob aus Australien, Amerika, Kanada oder sonst woher. Beispielsweise zu dem Areis-Kommando, das in Lettland gewütet hatte und dessen Angehörige überall verstreut lebten. Unser Hauptadressat aber war die BRD. Ich erinnere mich an Materialien, die wir über einen Major der Luftwaffe hatten und nach Hamburg schickten. Das Ermittlungsverfahren dort wurde bald wieder eingestellt, weil Herr Luft glaubhaft machen konnte, er habe zwar den Befehl gegeben, dass in Kriwoi Rog die Kohlengruben gesprengt werden und die Männer erschossen werden sollen, aber die Ausführung seinem Adjutanten übertragen. Nach Frankfurt (Main) lieferten wir Beweismittel gegen einen Gestapo-Mann, der kurz vor dem Einzug der Amerikaner an der »Liquidierung« von Häftlingen in Leipzig-Lindenthal beteiligt war. Geliefert haben wir Material über den Gestapochef von Chemnitz, später Katowice, SS-Obersturmbannführer Thümmler, der in Auschwitz »Gericht hielt« über polnische Widerstandskämpfer. Die Ermittlungsverfahren wurden immer wieder eingestellt. Nach 1990 hat er »seine«, Juden geraubten Kunstgegenstände von Chemniz zurückhaben wollen. Fakt ist: Rechtshilfe ging mehr von Ost nach West als von West nach Ost.

Warum? Nur ob der Ideologie?
Skiba: Auch weil die BRD auf dem Standpunkt stand, Angaben über in der DDR lebende Verdächtige nicht mitzuteilen, weil es bei uns noch lange Zeit die Todesstrafe gab, die nach dem Grundgesetz rechtswidrig ist. Das können wir an einer Vielzahl von Verfahren nachweisen. Beispielsweise bei dem letzten in der DDR verurteilten Naziverbrecher Holz. Oder beim Verfahren gegen Josef Blösche, den Henker vom Warschauer Ghetto. Ebenso bei dem in Frankreich in Abwesenheit verurteilten Harald Heyns, alias Dr. Morath, der gegenwärtig als »Fall-Beispiel« für Schonung vor Strafverfolgung durch die »Stasi« ins Feld geführt wird. Wir hatten in der DDR für eine Anklageerhebung nicht ausreichend Beweismittel. Das gegen ihn in der BRD anhängige Ermittlungsverfahren mit relevanten Beweisen wurde 1981 eingestellt, ohne dass die DDR über die Aktenlage gegen den hier Lebenden informiert wurde. Die BRD-Justiz hätte nach 1990 das Verfahren wieder aufnehmen können. Hat sie nicht, jetzt ist er gestorben.

Aber beim Thälmann-Mörder Erich Gust hat das MfS gedeckelt.
Schmidt: Dass der SS-Obersturmführer unter dem Namen Giese in der BRD lebte, war dem Verfassungsschutz mindestens seit 1952 bekannt. Wahr ist, dass dem MfS seit Ende der 60er Jahre bekannt war, dass er in Melle bei Hannover ein Nobel-Restaurant mit Gästen aus der Polit-Prominenz betrieb. Aber da die hier bekannt gewordenen Informationen über seine verschleierte Identität ausschließlich inoffiziell erlangt wurden, waren sie nicht gerichtsverwertbar.

Hat das MfS wissentlich Nazis als IM angeworben?
Schmidt: Da westliche Dienste ihre Spione aus Gestapo, SD, Abwehr etc. rekrutierten, hat das MfS natürlich auch versucht, in diesen Personenkreis einzudringen. Damit war aber Straffreiheit nicht garantiert, wenn es Beweise für Verbrechen gab.

Erpressung zur IM-Tätigkeit bestreiten Sie aber nicht.
Schmidt: Meinen Sie Havemann?

Meinte ich nicht, aber bitte ...
Schmidt: Warum er jetzt wieder als IM geoutet wird, ist seltsam.

Was wussten Sie über ihn?
Skiba: Wir stießen auf einen Berufungsbescheid zum »Abwehrbeauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes« am Kaiser-Wilhelm-Institut befand. Das erschien uns im Kontext mit anderen Fakten merkwürdig, da er der Gestapo doch ganz anders bekannt war. Da ist z.B. sein bereits vor 1933 bestehender Kontakt zu seiner späteren Ehefrau, die im Quartierbüro der Komintern gearbeitet hat. Bekannt war auch, dass er Verbindungen zur Widerstandsgruppe »Neu Beginnen« hatte, aus der viele Verfolgung ausgesetzt waren, nur er nicht. Und es gab eine »Volksgerichtshof«-Akte mit einem leeren Briefumschlag, »Geheime Reichssache«, nur von Freisler persönlich zu öffnen. Der Inhalt war nicht mehr auffindbar. Und ...

Aber das ist doch alles widersinnig. Ausdruck der Hilflosigkeit gegenüber kritischen Geistern?
Schmidt: So sehen wir es heute. Wir fühlten uns allerdings schon damals nicht wohl dabei.
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