Urteil: »Deutschland muss sterben« erlaubt
Text ist durch die Freiheit der Kunst gedeckt
Karlsruhe (dpa/ND). Das Lied »Deutschland muss sterben« der Hamburger Punk rockgruppe »Slime« fällt unter die Kunstfreiheit und darf in der Öffentlichkeit abgespielt werden. Das hat das Bundesver fassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Bei dem Lied handelt es sich nach Auffassung der Richter »erkennbar um eine plakative, drastische Kritik mit satirischem Einschlag an gesellschaftlichen und politischen Zuständen in Deutschland«. Dies sei durch die Freiheit der Kunst erlaubt - auf die künstlerische Qualität komme es nicht an. (AZ. 1 BvR 581/00 - Beschluss vom 3. November 2000).
In der ersten Strophe des Liedes der Gruppe »Slime«, die zu den bekanntesten deutschen Punkrockgruppen zählt, heißt es: »Wo Faschisten und Multis das Land regiern, wo Leben und Umwelt keinen interessieren, wo alle Menschen ihr Recht verliern, da kann eigentlich nur noch eins passieren: Deutschland muss sterben, damit wir leben können ...«.
Die Verfassungsrichter erinnerten an das - ungleich bedeutendere - Gedicht »Die schlesischen Weber« von Heinrich Heine aus dem Jahr 1844, in dem es unter anderem heißt: »Deutschland, wir weben dein Leichentuch« und »Ein Fluch dem falschen Vaterlande, wo nur gedeihen Schmach und Schande«. Mit ihrem Beschluss hoben die Karlsruher Richter eine Geldstrafe von 3750 Mark (150 Tagessätze) des Amtsgerichts Tiergarten gegen einen Berliner auf. Dieser hatte 1997 in Kreuzberg eine Protestkundgebung gegen die Inhaftierung eines Mannes geleitet, der den umstrittenen Song ebenfalls abgespielt hatte.
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