Makabres Spiel um Wert und Unwert

Wie die Kunst auf doppelte und dreifache Art ihre Unschuld verlor

  • Harald Kretzschmar
  • Lesedauer: 3 Min.

Otto Dix und Pablo Picasso und Max Beckmann und so manch andere Größe der Kunstszene malten und zeichneten einst in aller Unschuld ihre künstlerischen Werke. Schnell wurden sie beachtet. Und sie hatten das große, in der Kunstgeschichte gar nicht so häufige Glück: Diese wurden gekauft. Das dabei fließende Geld war ebenfalls ganz unschuldig. Erstens waren es vergleichsweise geringfügige Beträge, zweitens war damals im Kunstgeschäft noch nicht von Ariern und Nichtariern die Rede. Wenn die erstere Gruppe weniger Kunstinteresse zeigte als die zweite, dumm gelaufen für sie. Museen griffen zu, und die ganze Gesellschaft erfreute sich an ihrer entwickelten Kunstsinnigkeit.

Als die Kunstbanausen die politische Herrschaft antraten, zertraten sie bald auch das zart und sensibel geknüpfte Gewebe der Kunst. Das von ihrer Art aus gesehen Entartete merzten sie aus. Seitdem gibt es genehme und unangenehme Kunst. Die Unschuld ging damit das erste Mal flöten. Seitdem gibt es nur noch Schuldige. Die einen verbannten und verbrannten Bilder. Andere retteten sie, nahmen sie aber zum eigenen Vorteil an sich. Die eben noch geehrten und verehrten Schöpfer der Kunst hatten nur noch die Ehre, beim makabren Spiel um Wert und Unwert zuzuschauen.

Als die Politik endlich wieder die schmutzigen Finger von den Kunstwerken ließ, war der Zugriff auf das, was übrig geblieben war, klar. Wer am nächsten dran war, nahm. Eine bald einsetzende enorme Wertsteigerung für speziell diese Kunst schuf schnell scheinbar klare Verhältnisse. Der zweite Verlust der Unschuld trat ein. Nun gab es statt Kunstwerken nur noch Wertobjekte. Was Wert besitzt, wird entweder versteckt, oder mit großem Geschrei vermarktet. Wer Werte besitzt, darf damit alles machen. Die Künstler sind kaum noch der Rede wert. Klingende Münze bringen höchstens bestimmte Namen, notiert auf Auktionslisten.

Worin aber besteht der dritte Verlust der Unschuld?

Da es sich bei dem Ganzen nunmehr offensichtlich um kriminelle Vorgänge handelt, muss die Justiz auf den Plan treten. Rechtmäßiger oder unrechtmäßiger Besitz - bei dem Streit fliegen nun mal die juristischen Fetzen. Einstmals waren die Ersterwerber jener Kunstwerke die besten Freunde der Künstler. Liebe zur Kunst vereinte sie, und sie machten keinen Hehl daraus. Man stiftete der Öffentlichkeit ganze Museen. Man stelle sich vor, sie hätten ständig nur von »wertvollen Objekten« geredet. Was nutzt heute die vor Gericht erstrittene Schuld oder Unschuld echter oder falscher Besitzer noch der zur Debatte stehenden Kunst? Wenn Anwälte in den Werken jener Künstler nur noch »Objekte mit Entziehungshintergrund« sehen, ist jede weitere Diskussion über ihre künstlerische Qualität überflüssig. Diese ist nun mal nicht justiziabel.

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