Gericht entscheidet über Blockade-Aufruf
Koblenz. Im Streit um den Aufruf zu einer Blockade des Eifel-Fliegerhorstes Büchel will das Verwaltungsgericht Koblenz innerhalb von zwei Wochen entscheiden. Das sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag bei der Verhandlung. Es geht um einen Aufruf in einem Flugblatt, das ein Atomwaffengegner bei einer Kundgebung in Koblenz im Mai 2013 verteilen wollte. Die Stadt sah darin einen Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat und verbot ihm, das Blatt zu verbreiten oder auf anderem Wege zu der Blockade aufzurufen. Dagegen legte der Mann Klage ein. Er beruft sich auf frühere Fälle, die im Sinne von Klägern entschieden worden seien. dpa/nd
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