Statt Mindestlohn Brücke für Langzeitarbeitslose
Nahles: Gesetz kommt pünktlich zum 1. Januar 2015
Berlin. Das Gesetz für einen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland ist ein Stück näher gerückt, am Mittwoch brachte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ihren Entwurf auf den Weg der internen Regierungsabstimmung. Am Vorabend hatten Kanzlerin Angela Merkel (CDU), CSU-Chef Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel letzte Differenzen bereinigt. Der Mindestlohn von 8,50 Euro komme «ohne Ausnahmen und pünktlich zum 1. Januar 2015», wie im Koalitionsvertrag verabredet, sagte Nahles am Mittwoch in Berlin. Ausnahmen, für die der Mindestlohn nicht gelten soll, wurden gleichwohl bekannt. So sollen Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung ausgenommen bleiben. «Wir bauen für Langzeitarbeitslose eine Brücke», so Nahles. Auch für Praktika soll er nicht Pflicht werden, und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten keinen Anspruch. Damit soll vermieden werden, dass diese einen Job annehmen, anstatt eine Ausbildung zu machen. Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn soll am 2. April im Kabinett beraten werden.
«Wenn ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn jungen Erwachsenen unter 18 Jahren und Langzeiterwerbslosen vorenthalten wird, verdient er seinen Namen nicht, sondern bleibt ein Schweizer Käse.» So kommentierte Klaus Ernst den Referentenentwurf. Gut eine Million Langzeiterwerbslose solle vom Mindestlohn ausgenommen werden, so der Fraktionsvize der LINKEN. «Das ist völlig inakzeptabel. Der Mindestlohn müsse für alle gelten, egal wie alt sie sind, welcher Tätigkeit sie nachgehen oder in welcher Branche sie beschäftigt sind. nd/Agenturen
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