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Strafe wegen Mordversuchs gefordert

Plädoyers der Opferanwälte im Bernburg-Prozess

  • Sabrina Gorges, Magdeburg
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Opferanwälte haben im Prozess um den Überfall auf einen türkischen Imbiss in Bernburg (Sachsen-Anhalt) gefordert, die neun Angeklagten wegen versuchten Mordes zu verurteilen. Ein konkretes Strafmaß nannten sie nicht. Nur den Ärzten sei es zu verdanken, dass nicht über eine vollendete, sondern über eine versuchte Tötung verhandelt werde, sagte Franziska Nedelmann am Montag vor dem Magdeburger Landgericht. Die Anwältin vertritt die Freundin des gebürtigen Türken, der im Herbst 2013 von den Männern im Bernburger Bahnhof rassistisch beleidigt, getreten, geschlagen und lebensgefährlich verletzt worden sein soll. Auch die Frau war attackiert worden.

Ein bei der Attacke ebenfalls verletzter Mann, der aus Indien stammt, tritt auch als Nebenkläger auf. Dessen Anwalt Ulrich von Klinggräff sagte in seinem Plädoyer: »Die Angeklagten sind rassistisch bis in die Sockenspitzen. Und wenn Sie mich fragen, ob Rassismus als prägendes Tatmotiv in Frage kommt, dann antworte ich: Was denn sonst?«. Nedelmann sagte, sie habe noch nie eine solche Ballung an fremdenfeindlichen Symbolen gesehen und spielte auf die teilweise gut sichtbaren Tattoos an. Einige der Angeklagten haben sich ein Hakenkreuz und Worte wie »Skin« oder »White Power« stechen lassen.

Die Männer im Alter zwischen 24 und 33 Jahren müssen sich wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Sie werden der rechten Szene zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen sieben Jahren und neun Jahren und zwei Monaten gefordert.

Nach Überzeugung der Nebenklagevertreter war es am Abend des 21. September 2013 auf dem Bahnsteig zu einem explodierenden, massiven Gewaltausbruch gekommen. »Es war die blanke Gruppendynamik«, sagte der Anwalt des Imbissbetreibers, Sönke Hilbrans. »Die Angeklagten haben als Rudel gehandelt und sie sind auch als solches zu verurteilen.« Nach Meinung der Opferanwälte ist es unstrittig, dass ausnahmslos alle auf die drei Opfer eingewirkt haben. Diese hätten noch heute unter den Folgen des Überfalls zu leiden. dpa/nd

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