Kampfdrohnen und Gabelstapler

René Heilig über Mandatsträger und deren Macht zur Täterschaft

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

Als vor einem Jahr der Skandal mit der flugunfähigen Aufklärungsdrohne EuroHawk aufflog, bliesen die Abgeordneten des Bundestages gar mächtig die Backen auf. Sie wollten informiert sein, schließlich sei die Bundeswehr doch eine Parlamentsarmee. In Ordnung, sagte das Verteidigungsministerium, und so verweist dessen Chefin nun die Entscheidung über die Anschaffung von Kampfdrohnen an die gewählten Bürohocker. Sie weiß, die übergroße Mehrheit von denen zeichnet sich durch genügend Faul- und Feigheit aus. Die nicken alles ab und merken noch nicht einmal, wie sie sich selbst zu Tätern machen. Was soll sein, Immunität ist garantiert.

Natürlich hat von der Leyen recht, die Bundeswehr wird ihre Kampfdrohnen nicht so exzessiv als Killerroboter einsetzen wie die USA. Doch die Möglichkeit, den Knopf zu drücken, ist mit solchen Drohnen extrem vereinfacht. Hätte er solche ferngelenkten Waffen schon gehabt, wäre Oberst Klein die Überredungsarbeit mit US-Piloten in Afghanistan erspart geblieben. Klein selbst hätte die Zivilisten ins Höllenfeuer schickten können.

Doch eigentlich lautet die Frage nicht, ob man Kampfdrohnen kauft oder nicht. Auch jeder Gabelstapler, mit dem der Logistik-Weltmeister Bundeswehr irgendwo in der Welt Nachschub für den Tod entlädt, ist bei Lichte besehen eine Waffe. Deren Einsatz vom Parlament freigegeben wird.

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