Prozess wegen Blockade wurde vertagt

Verteidigung von LINKE-Politiker rügt erneut lange Verfahrensdauer

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 2 Min.

Dresden. Der Prozess gegen den sächsischen LINKE-Abgeordnete Falk Neubert wegen der Blockade eines Naziaufmarsches am 19. Februar 2011 ist erneut vertagt worden. Die Verhandlung soll nun am kommenden Mittwoch vermutlich mit den Plädoyers fortgesetzt werden. Den zweiten Verhandlungstag hatten Beweisanträge der Verteidigung dominiert. So hatte Neuberts Anwalt André Schollbach einen Ortstermin auf einer Kreuzung in der Dresdner Südvorstand beantragt. Dort hatte sich Neubert gemeinsam mit Hunderten Menschen einem geplanten Naziaufzug entgegen gestellt. Die Staatsanwaltschaft legt ihm deshalb eine »grobe Störung« zur Last. Man habe »einen nicht verbotenen Aufzug blockiert, um ihn zu verhindern«, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär.

Die Verteidigung geht aber davon aus, dass auf der Kreuzung genug Platz gewesen wäre, um die Nazis an der Blockade vorbeiführen zu können. Um das zu beweisen, beantragte Schollbach die Vernehmung weiterer Polizisten. Diesen und weitere Anträge wies das Gericht zurück. Ponsold sagte, sie seien zur Wahrheitsfindung nicht erforderlich. Zuvor waren drei Polizisten als Zeugen gehört und Videos von der Blockade besichtigt worden. Ursprünglich war nur ein Verhandlungstag angesetzt gewesen. Harte Nachfragen der Verteidigung und verbale Scharmützel mit dem Richter ließen diesen Plan aber platzen.

Neubert hatte seine Teilnahme an der Blockade in der Südvorstadt von Dresden verteidigt. Es gebe »das Recht, Protest gegen Menschenfeindlichkeit in Sicht- und Hörweite laut und deutlich zu artikulieren«. Die Staatsanwaltschaft indes hatte 465 Ermittlungsverfahren gegen Blockierer eingeleitet. Viele wurden 2011 und 2012 abgeschlossen. Schollbach kritisierte die Verfahrensdauer im Fall Neubert, die »angesichts des Bagatelldelikts rechtsstaatswidrig ist«. Schär räumte ein, das Verfahren habe »viel zu lange gedauert«. Verantwortlich machte er aber Verzögerungen bei der Aberkennung der Immunität Neuberts durch den Landtag. Zudem habe Neubert ein früheres Angebot nicht akzeptiert, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.

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