Gericht könnte Abschiebung noch stoppen

  • Lesedauer: 1 Min.

Die geplante Abschiebung des Flüchtlings vom Oranienplatz nach Italien ist noch nicht rechtskräftig. Sein Anwalt hatte Beschwerde gegen den Abschiebe-Haftbefehl aus Sachsen-Anhalt eingelegt. Darüber werde das Landgericht Magdeburg entscheiden, bestätigte ein Sprecher am Montag. Da die Beschwerde vor dem Amtsgericht Haldensleben noch nicht in Magdeburg vorliege, gebe es auch noch keinen Termin für die Verhandlung, sagte der Sprecher. Der Afrikaner sitzt im Berliner Abschiebegewahrsam Grünau, da Sachsen-Anhalt über keine geeigneten Hafteinrichtungen verfügt. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.