Eigenstromverbraucher zahlen
Ökostrom-Umlage ab 1. August 2014
Auf diese Neuerung bei der Ökostrom-Förderung weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Dies gilt nicht bei Kleinanlagen bis zehn Kilowatt, soweit die selbst verbrauchte Strommenge zehn Megawattstunden im Jahr nicht überschreitet.
Private Eigentümer mit einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach sind also in der Regel nicht betroffen. Ebenso ausgenommen sind alle Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind. Die Befreiung von der Ökostrom-Umlage gilt auch für Modernisierungen und Ersatzinvestitionen, wenn die installierte Leistung um höchstens 30 Prozent steigt.
Selbsterzeugter Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, wird weiterhin in der Höhe vergütet, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt. Für ab 1. August 2014 in Betrieb gehende Kleinanlagen auf Wohnhäusern sind dies 12,75 Cent pro kWh. Für Anlagen, die später in Betrieb gehen, reduziert sich die Vergütung nach und nach - ab September 2014 beispielsweise auf nur noch 12,69 Cent pro kWh. Haus&Grund/nd
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