Unterstützung der UNO für Argentinien

Generalversammlung für Staateninsolvenzordnung

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New York. Die Vereinten Nationen wollen ein Rahmenwerk für die geregelte Abwicklung von Staatspleiten auf den Weg bringen. Eine entsprechende Resolution beschloss die UN-Generalversammlung am Dienstag in New York mit 124 zu 11 Stimmen bei 41 Enthaltungen. Die USA stimmten dagegen. Bolivien hatte den Vorschlag im Auftrag der Gruppe der 77 Entwicklungsländer mit Unterstützung Chinas eingebracht.

Anders als im privaten Unternehmensrecht sind staatliche Umschuldungen bei Zahlungsausfällen bisher nicht klar geregelt. Vor allem Argentinien, das sich seit Jahren mit Hedgefonds in einem erbitterten Rechtsstreit um alte Anleiheschulden befindet, trieb die Initiative voran. Außenminister Héctor Timerman sprach nach der Abstimmung von einer »historischen« Entscheidung. »Ein Regelwerk wäre nicht nur im Interesse Argentiniens, sondern aller Länder«, sagte Timerman. Den »Geier-Fonds« müssten Grenzen gesetzt werden. Allerdings sind die Beschlüsse der UN nicht bindend, sie haben vor allem einen hohen symbolischen Charakter.

Auch das entwicklungspolitische Bündnis erlassjahr.de begrüßte das Votum, kritisierte jedoch das Nein Deutschlands. »Es ist beschämend, dass die Bundesrepublik, die ihr Wirtschaftswunder einer großzügigen, kohärenten Schuldenstreichung verdankt, bei dieser historischen Abstimmung auf der falschen Seite steht.«

Unterdessen hat der zuständige US-Bezirksrichter Thomas Griesa im Rechtsstreit Argentiniens mit dem Hedgefonds NML Capital für Mittwoch eine erneute Anhörung angesetzt. Das bedeutet für Buenos Aires nichts Gutes, zuletzt hatten sich die Fronten weiter verhärtet. Griesa hat entschieden, dass andere Anleihen nicht bedient werden dürfen, bevor die Forderungen der Hedgefonds von mehr als 1,5 Milliarden Dollar nicht bedient sind. Die argentinische Regierung will sich dem Urteil nicht beugen. Agenturen/nd

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