Klage gegen Deutschland zu Wasser gescheitert
Luxemburg. Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verstößen gegen EU-Recht beim Gewässerschutz ist gescheitert. Die Bundesrepublik muss Wasserdienstleistungen wie Hochwasserschutz, Schifffahrt oder Aufstauungen zur Stromerzeugung nicht dem Grundsatz der Kostendeckung unterwerfen, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Der deutsche Stadtwerkeverband VKU forderte die Bundesregierung auf, Verursacher von Gewässerbelastungen wie die Landwirtschaft stärker in die Pflicht zu nehmen. »Es kann nicht sein, dass die kommunalen Wasserversorger und damit ihre Kunden die Kosten tragen müssen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht werden«, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. nd/AFP
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.