Klage gegen Deutschland zu Wasser gescheitert
Luxemburg. Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verstößen gegen EU-Recht beim Gewässerschutz ist gescheitert. Die Bundesrepublik muss Wasserdienstleistungen wie Hochwasserschutz, Schifffahrt oder Aufstauungen zur Stromerzeugung nicht dem Grundsatz der Kostendeckung unterwerfen, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Der deutsche Stadtwerkeverband VKU forderte die Bundesregierung auf, Verursacher von Gewässerbelastungen wie die Landwirtschaft stärker in die Pflicht zu nehmen. »Es kann nicht sein, dass die kommunalen Wasserversorger und damit ihre Kunden die Kosten tragen müssen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht werden«, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. nd/AFP
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