Staatsrechtler von Arnim klagt gegen Bundestagswahl

Kritik an der Fünf-Prozent-Hürde / Sperrklausel soll gesenkt werden

  • Lesedauer: 1 Min.

Speyer. Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat gegen die Bundestagswahl 2013 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das teilte er der Zeitung »Die Rheinpfalz« mit. Mit der Klage will er niedrigere Prozent-Hürden für den Bundestagseinzug bei der nächsten Wahl 2017 erzwingen. Sie sollen dem Willen der Wähler stärker Rechnung tragen als bisher. Eine Sperrklausel von drei oder vier Prozent wäre angemessen, sagte der als Parteienkritiker bekanntgewordene von Arnim, der an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer lehrt.

Außerdem plädiert er für ein Wahlrecht, in dem die Bürger angeben können, welche weitere Partei sie bevorzugen, falls ihre zuerst gewählte Partei keine Sitze erhält. 2013 waren auf »sonstige Parteien« 15,7 Prozent der Stimmen entfallen, vor allem weil FDP und AfD knapp an der 5-Prozent-Hürde gescheitert waren. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -