Bisher 265 Strafanzeigen nach Ausschreitungen bei Kölner Hooligan-Demo
Zwei Anklagen bereits erhoben
Köln. Der Staatsanwaltschaft Köln liegen bislang 265 Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Hooligan-Ausschreitungen Ende Oktober in Köln vor. Ermittelt werde wegen gefährlicher Körperverletzung durch Flaschen- und Steinwürfe, Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bestätigte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Freitag dem epd einen Bericht des Kölner »Express«. Demnach sind bei 155 Verfahren die Tatverdächtigen unbekannt.
In den restlichen 110 Verfahren werde gegen 104 bekannte Tatverdächtige ermittelt. Die Anzahl der bisherigen Strafanzeigen ist nach Worten von Willuhn »sehr viel« für eine Demonstration mit 4.800 Teilnehmern. 36 Polizeibeamte beschäftigten sich seit der Demonstration der Gruppe »Hooligans gegen Salafisten« (Hogesa) vom 26. Oktober mit der Auswertung von Videos. Da diese Arbeit fortgesetzt wird, rechnet Willuhn mit weiteren Strafanzeigen.
Zwei Anklagen sind nach Angaben des Amtsgerichts Köln bereits erhoben worden. Der erste Prozess finde am 2. Februar 2015 gegen eine 21-Jährige statt, sagte Gerichtssprecherin Sonja Heidel dem epd. Wie der »Express« berichtete, wird der Angeklagten Beleidigung von Polizeibeamten, Zeigen des »Hitlergrußes« und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Eine zweite Anklage sei am 9. Dezember erhoben worden, sagte Heidel dem epd. Dafür stehe noch kein Verhandlungstermin fest. epd/nd
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