Gesetzlicher Mindestlohn

Arbeitsmarkt

  • Lesedauer: 2 Min.

Zum 1. Januar 2015 hat der Gesetzgeber einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde bundesweit festgelegt. Nur in Branchen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, sind bis Ende 2016 niedrigere Mindestlöhne möglich. Spätestens 2017 müssen dann auch dort 8,50 Euro gezahlt werden.

Der Mindestlohn von 8,50 Euro entspricht 51 Prozent des mittleren Stundenlohns von Vollzeitbeschäftigten.

Manche Beschäftigten erhalten erst später die gesicherten 8,50 Euro:

 Praktikanten ab dem 4. Monat (im Orientierungspraktikum sowie in einem begleitenden Praktikum zur Berufsausbildung oder zum Studium, sofern Ausbildungs- oder Studienordnung kein Praktikum vorschreiben),

 Langzeitarbeitslose ab dem 7. Monat der Beschäftigung,

 Zeitungszusteller ab 2017, vorher sind es 6,38 Euro (2015) und 7,23 Euro (2016).

Außerdem steigt 2015 der Mindestlohn in der Pflegebranche. Vom 1. Januar an bekommen Pflegekräfte im Osten 8,65 Euro und im Westen 9,40 Euro pro Stunde.

Mit der Einführung des Mindestlohnes ist für die Arbeitgeber die Verpflichtung verbunden, zu prüfen, für welche ihrer Arbeitnehmer dadurch Änderungen notwendig werden.

Es ist zu erwarten, dass die Zollverwaltung und die Sozialversicherungsprüfer intensiv kontrollieren werden, ob der Mindestlohn auch eingehalten wird. Neben Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen den Arbeitgebern bei Verstößen Geldbußen bis zu 500 000 Euro.

Für Minijobber hat die Einführung des Mindestlohns Auswirkungen auf die maximal zulässige Arbeitszeit. Um nicht ungeplant in die Sozialversicherungspflicht zu gleiten, dürfen sie ab Januar 2015 im Monat regelmäßig maximal noch 52,9 Stunden arbeiten.

Parallel dazu tritt eine stärkere Nachweispflicht der Arbeitszeiten bei Minijobbern, kurzfristig Beschäftigten und Arbeitnehmern in bestimmten Wirtschaftsbereichen (Baugewerbe, Gaststätten und Gebäudereinigung) in Kraft. Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sind dann täglich zu dokumentieren.

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