Rentenplus ab 1. Juli 2015

Rente / Rentenversicherung

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Die gut 20 Millionen Rentner können in den nächsten Jahren mit Rentenerhöhungen von bis zu 4,6 Prozent rechnen. Nach dem aktuellen Rentenbericht wird mit einem Rentenplus ab 1. Juli 2015 von 1,71 Prozent in den neuen Bundesländern und 1,57 Prozent in den alten Bundesländern gerechnet. Der Bericht weist Ergebnisse von auf Annahmen beruhenden Modellrechnungen aus, was nicht zu verwechseln ist mit Regierungszusagen.

Auch für die Folgejahren wird ein Plus in Aussicht gestellt: im Osten für 2016 von 4,62 Prozent, für 2017 von 2,53 Prozent und für 2018 von 2,50 Prozent. Im Westen könnten die Renten um 4,51 Prozent (2016), 2,44 Prozent (2017) und 2,41 Prozent (2018) steigen.

Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt es nach wie vor bei den Rentenunterschieden in Ost und West. Und es sinkt auch weiter das allgemeine Rentenniveau. Denn der Abstand zwischen Arbeits- und Renteneinkommen wächst.

Die gesetzliche Rente werde auch künftig alleine nicht ausreichen, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen, heißt es in dem Rentenbericht. »In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen.«

Wie angekündigt sinkt 2015 der Beitragssatz um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll dieser Satz unverändert bleiben, danach schrittweise über 19,5 Prozent im Jahr 2020 bis auf 21,4 Prozent im Jahr 2028 ansteigen.

Auch wenn der Einzelne davon auf dem Konto wenig merkt, federt die Entlastung immerhin die gleichzeitige Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab.

Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, den Beitragssatz zu senken, wenn sich auf den Konten der Rentenversicherung als Reserve mehr als 1,5 Monatsausgaben angehäuft haben. Bis Ende des Jahres werden rund 1,8 Monatsausgaben zur Verfügung stehen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hätte der Beitragssatz bereits 2014 gesenkt werden müssen. Um Vorhaben wie zum Beispiel die Mütterrente zu finanzieren, wurde jedoch Ende 2013 das Beitragssatzgesetz verabschiedet. Dadurch blieb der Beitragssatz trotz voller Rentenkassen bei 18,9 Prozent.

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