Legida darf nicht durch Leipzig marschieren

Oberverwaltungsgericht bestätigt Demonstration-Verbot in der Innenstadt

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Leipzig Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung bestätigt, dass die islamfeindliche Legida-Bewegung am Montag nicht durch Leipzig marschieren darf. Das Gericht wies am Abend eine Beschwerde der Veranstalter ab. Zuvor hatte das Leipziger Verwaltungsgericht geurteilt. Die Stadt Leipzig hatte einen Bescheid erteilt, wonach Legida nur eine stationäre Kundgebung abhalten darf, nicht aber demonstrieren. Dagegen war Legida vor Gericht gezogen. Die Verwaltungsrichter folgten aber der Auffassung der Stadt, dass die zur Verfügung stehenden 15 Hundertschaften der Polizei einen Aufzug der Legida nicht absichern könnten und ein Marsch über den Innenstadtring eine »unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung« darstelle. dpa/nd

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