Legida darf nicht durch Leipzig marschieren

Oberverwaltungsgericht bestätigt Demonstration-Verbot in der Innenstadt

  • Lesedauer: 1 Min.

Leipzig Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung bestätigt, dass die islamfeindliche Legida-Bewegung am Montag nicht durch Leipzig marschieren darf. Das Gericht wies am Abend eine Beschwerde der Veranstalter ab. Zuvor hatte das Leipziger Verwaltungsgericht geurteilt. Die Stadt Leipzig hatte einen Bescheid erteilt, wonach Legida nur eine stationäre Kundgebung abhalten darf, nicht aber demonstrieren. Dagegen war Legida vor Gericht gezogen. Die Verwaltungsrichter folgten aber der Auffassung der Stadt, dass die zur Verfügung stehenden 15 Hundertschaften der Polizei einen Aufzug der Legida nicht absichern könnten und ein Marsch über den Innenstadtring eine »unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung« darstelle. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -