Verfahren gegen Lokalbesitzer eingestellt

Vorgetäuschte Zerstörung des »Costallino« nicht nachweisbar

Was musste sich der Lokalbetreiber Hussein Badiny nicht alles gefallen lassen? Erst wird sein Restaurant in der Friedrichshainer Koppenstraße im Frühjahr 2014 komplett verwüstet, das Mobiliar aufgeschlitzt und die Wände mit Nazisymbolen beschmiert, unddann wirft man ihm auch noch vor, die Tat selbst verübt zu haben. »Vortäuschung einer Straftat«, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft damals. Bereits im Dezember hatte sie die Ermittlungen gegen Badiny eingestellt, wie aus einer Antwort des Innensenats auf eine schriftliche Anfrage des LINKEN-Abgeordneten Hakan Taş hervorgeht. »Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber des Lokals ›Costallino‹ wegen des Vorwurfs des Vortäuschens einer Straftat und Anderem (...) gemäß Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil dem Beschuldigten die Tat nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen war«, heißt es in der Antwort von Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU). Hussein Badiny hat nun Anspruch auf Entschädigung.

Weitere Ermittlungen, die zur Aufklärung des Einbruchs führen könnten, hat der Staatsschutz eingestellt, da »keine Ermittlungsansätze zur Namhaftmachung der Täterin bzw. des Täters bestanden«. Ein Fehlverhalten der Ermittlungsbehörde beim Polizeilichen Staatsschutz gegenüber Restaurantbetreiber Badiny sieht der Innensenat laut seiner Antwort nicht. Die Polizei habe in alle möglichen Richtungen »ergebnisoffen« ermittelt, auch eine rechts motivierte Tat sei nicht ausgeschlossen worden.

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