Wird die Gerhart-Hauptmann-Schule geräumt?
Frist des Bezirksamtes läuft aus / Neue Kampagne »My Right Is Your Right!« mobilisiert zu Demonstration
Al Nour Ahammad Hassan war ungehalten. »Die Räumungsanordnung des Bezirksamtes«, sagte er, »ist ein Bruch unserer Vereinbarung«. Damit meinte er den Kompromiss vom Sommer 2014, der vorsah, aus der Gerhart-Hauptmann-Schule ein kulturelles Zentrum von Flüchtlingen für Flüchtlinge zu machen. Seit dem Beginn der Besetzung lebt Hassan in dem Gebäude, und er sieht ebenso wie seine Mitstreiter keinen Anlass, das besetzte Haus zu verlassen.
Nachdrücklich bekräftigte er das auf einer Pressekonferenz, zu der die neue Kampagne »My Right Is Your Right!« am Mittwoch geladen hatte. Dabei handelt es sich um ein Bündnis aus Geflüchteten und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Zentrales Ziel, erklärte Bino Byansi Byakuleka von der »African Refugees Union«, sei die »vollständige Abschaffung der Residenzpflicht, ein Stopp der Unterbringung in Lagern und aller Abschiebungen sowie Bleiberecht, Bildung, Arbeitsmöglichkeiten und frei gewähltes Wohnen für alle«. Mithilfe zahlreicher Unterstützer mobilisiere das Bündnis für die Demonstration zum »Globalen Tag gegen Rassismus« am Samstag in Berlin.
Bereits am Donnerstag müssen sich indes die Flüchtlinge in der Ohlauer Straße auf die Räumung einstellen. Jan Watzik vom Organisationsteam der Kampagne sagte, man bereite sich zwar auf alle Eventualitäten und sogar auf Polizeipräsenz an der Gerhart-Hauptmann-Schule ab den frühen Morgenstunden vor. Allerdings vermute er, dass es sich bei der Fristsetzung um ein »strategisches Vorgehen des Bezirksamtes« handele. Da derzeit ein Verfahren am Verwaltungsgericht anhängig sei, das die Rechte der Bewohner klären solle, sei die Räumungsankündigung ein Versuch, dem Gericht zu signalisieren, dass man juristisch korrekt vorgehe.
Für diese These spricht, dass derzeit »Sicherungsmaßnahmen am Gebäude« durchgeführt werden, die laut Bezirksamtssprecher Sascha Langenbach dazu dienen, »den Eingang an der Reichenberger Straße zu schließen, um ein unbefugtes Betreten des Geländes zu verhindern«. Dies sei nötig, »da der Bezirk vor weiteren Maßnahmen den Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzung abwarten muss«.
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