Fettnäpfchen mit unangenehmen Folgen

Was Touristen bei Reisen nach Übersee beachten sollten

  • Kai Althoetmar
  • Lesedauer: 3 Min.
Was Feriengäste in Übersee lieber lassen sollten, damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird? Sich vor Reiseantritt genau informieren, um nicht böse Überraschungen zu erleben.

Das ist nämlich immer dann der Fall, wenn Urlauber im Reisegepäck ihre Sittenvorstellungen und Gesetze von daheim in ferne Länder mitschleppen. Doch andere Länder, andere Sitten und Gesetze. Überraschungen lauern nicht nur beim Zoll, auch Sexualmoral und Drogengeschichten bergen Zündstoff.

In Kenia zum Beispiel steht es unter Strafe, Geldscheine, auf denen der Präsident abgebildet ist, zu verschandeln oder zu zerknüllen. In Thailand genießt das Königshaus außerordentlichen Respekt. Abfällige Bemerkungen gelten dort als Majestätsbeleidigungen und können mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

Ein Fettnäpfchen für Touristen stellt immer wieder die Sexualmoral dar, und das nicht nur in islamischen Ländern. In Thailand oder Brasilien sind Nacktbaden oder weibliches »Oben ohne«-Sonnen verboten.

Im Emirat Katar, Gastgeberland der Fußball-WM 2022, ist selbst der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit - und dazu zählt schon das »Händchenhalten« - verboten.

In Iran droht bei »unzüchtigem Verhalten« im schlimmsten Fall gar die Todesstrafe. Auch Frauen anderer Kulturkreise müssen dort Kopftuch und Mantel tragen, Männer sollten keine kurzen Hosen tragen, wollen sie nicht den Zorn der Sittenwächter auf sich ziehen. Selbst im Touristenland Marokko sind außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen Straftatbestände.

In der Diskriminierung Homosexueller steht der Orient nicht allein da: In Singapur stehen »homosexuelle Handlungen« zwischen Männern nach wie vor unter Strafe. Nicht anders in Indien: Auch dort ist homosexueller Geschlechtsverkehr strafbar, die Höchststrafe beträgt lebenslänglich.

In China wiederum stellt das »Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung« gleich 238 Tatbestände unter Strafe. Dazu zählen allerhand nebulöse Delikte wie »Störung der öffentlichen Ordnung« oder »sittenwidriges Verhalten«. Neben saftigen Bußgeldern hagelt es auch bis zu 15 Tage Arrest - ohne richterliches Urteil.

Einfach nur am falschen Ort zu sein, kann auch übel enden. In Indien zum Beispiel ist der Aufenthalt in den Himalaya-Regionen Ladakh und Sikkim sowie auf den Andamanen-Inseln ohne Sondererlaubnis strafbar. Indien wie auch Kenia ahnden den Aufenthalt trotz abgelaufener Visa hart.

In Thailand sind Reisende verpflichtet, immer ihre Ausweise mit sich zu führen. Vor allem in den Vergnügungsvierteln von Bangkok, Phuket oder Pattaya wird streng kontrolliert. Wer in Mexiko Pass und Touristenkarte nicht bei sich trägt, findet sich schnell im Polizeigewahrsam wieder, bis der legale Aufenthalt nachgewiesen ist.

Auch Länder wie Australien und Neuseeland, die von invasiven Tier- und Pflanzenarten geplagt sind, verstehen bisweilen keinen Spaß, üben ein strenges Quarantäne-Regime für Hund und Katze aus und kassieren eingeführte Lebensmittel. Daneben legt Australien großen Wert auf seine Tabaksteuer. Gerade mal 50 Zigaretten dürfen zollfrei eingeführt werden.

Bei Drogendelikten drohen nicht nur in Saudi-Arabien oder Iran drakonische Strafen. Manche Länder machen keinen Unterschied zwischen harten und weichen Drogen. Japan etwa bestraft den Besitz selbst kleinster Mengen Haschisch mit bis zu sieben Jahren Haft.

Ärger kann auch die Ausfuhr bereiten, nicht nur die von Antiquitäten, sondern auch die geschützter Tiere und Pflanzen. Vor allem artenreiche Länder wie Südafrika, Brasilien oder Mexiko ahnden Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) streng.

In Brasilien beginnen die Delikte nicht erst bei Ausfuhr eines Jaguarfells. Schon der Versuch, Zierfische, Samen wilder Pflanzen, Insekten oder nur eine Vogelspinne auszuführen, wird streng verfolgt. Ähnlich Mexiko: Dort kann sich der Urlauber, der ein Stück Koralle oder Kakteen exportiert, mächtig in die Nesseln setzen.

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