Zum Schweigen gezwungen?

V-Mann soll vom Geheimdienst zur Falschaussage gedrängt worden sein

  • Lesedauer: 2 Min.
Wusste der Verfassungschutz bereits 2003 von der Existenz des NSU? Ein früherer Zeuge erklärt, er sei vom Geheimdienst gezwungen worden, vor dem Stuttgarter Untersuchungsausschuss die Weitgabe solcher Informationen zu leugnen.

Berlin. Seit wann wussten die Sicherheitsbehörden wirklich von der Existenz des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU)? Wie die Wochenzeitung »Der Freitag« in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, soll der Verfassungschutz bereits seit 2003 und somit früher als bisher bekannt Kenntnis vom NSU gehabt haben. Wie es in dem Bericht heißt, hätten Beamte des Landes- und Bundesverfassungsschutzes den Zeugen Torsten O. zu einer Falschaussage vor dem Stuttgarter Untersuchungsausschuss gedrängt. O. hatte in der Vernehmung bestritten, er habe dem baden-württembergischen Verfassungsschützer Günter S. im August 2003 eine Hinweise auf die Existenz des NSU mitgeteilt.

Diese Erklärung stand allerdings im Wiederspruch zu den Aussagen von Günter S., der vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagte, von seinem Informanten O. entsprechende Hinweise erhalten zu haben. Gegenüber dem »Freitag« wiederief der Zeuge O. nun jedoch seine früheren Äußerungen und erklärte, von Geheimdienstmitarbeitern unter Druck gesetzt worden zu sein. Man habe ihm mit einem Verfahren wegen Landesverrat und Geheimnisverrat gedroht, sollte er sich nicht an eine 1989 als V-Mann abgegebene Geheimhaltungs- und Schweigepflichterklärung halten, die auch für das im August 2003 mit Günter S. stattgefundene Gespräch gelte. »Dann wurde mir noch angedroht, wenn ich nur piep sage, würde man mich aus dem Verkehr ziehen und ich würde irgendwo in einem Gefängnis vergammeln«, so der Infromant Torsten O. rdm

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