SPD klagt gegen Gesetz à la CSU

Verfassungsgericht soll über Volksbefragungen befinden

  • Lesedauer: 2 Min.

München. Bayerns Landtags-SPD will das Volksbefragungsgesetz der CSU vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof kippen. Fraktionschef Markus Rinderspacher hält das Gesetz für verfassungswidrig. Denn die Sozialdemokraten betrachten die Volksbefragung à la CSU nicht als Stärkung von Bürgern und direkter Demokratie in Bayern, sondern als Machtzuwachs für den Ministerpräsidenten auf Kosten von Bürgern und Opposition. »Aus unserer Sicht ist die Volksbefragung scheindemokratisch«, sagte Rinderspacher am Montag in München.

»Wir sehen in der Volksbefragung, wie die Staatsregierung sie eingebracht hat, ein Kampfinstrument gegen die Opposition und gegen einzelne Bevölkerungsgruppen.« Die SPD stößt sich vor allem daran, dass nur Ministerpräsident und Landtags-Mehrheit gemeinsam eine Volksbefragung starten können, nicht aber Bürger oder Opposition. Das würde nach Einschätzung der SPD auf darauf hinauslaufen, dass der Ministerpräsident sich einerseits beim Volk Zustimmung für seine Linie holen kann - andererseits aber niemals eine Volksbefragung mit schlechtem Ende für die Staatsregierung fürchten muss, da er selbst das letzte Wort hat, ob die Bürger gefragt werden.

»Damit hätten wir eine unglaubliche Verstärkung der Rolle und Position des Regierungschefs«, sagte der von der SPD mit der Klage beauftragte Rechtsanwalt Michael Bihler. Fraktionschef Rinderspacher sprach von einer »quasi monarchischen Präsidialdemokratie«.

Außer der SPD hatten bereits die Grünen gegen das Gesetz geklagt - vor dessen Verabschiedung. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Angaben von Anwalt Bihler beide Klagen zusammengefasst. Wann die Entscheidung kommen wird, ist unklar. Die SPD hat bereits zwei Klagen gegen die Staatsregierung gewonnen. Einmal verdonnerte der Verfassungsgerichtshof die Staatskanzlei zu genaueren Auskünften zur Verwandtenaffäre. Ein weiteres Mal untersagte das Gericht die Finanzierung parteipolitisch motivierter Umfragen durch die Staatskanzlei. dpa/nd

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