Revision im Prozess zu Sal. Oppenheim

BGH muss Urteil gegen frühere Bankmanager prüfen

  • Lesedauer: 2 Min.

Köln. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Die Kölner Staatsanwaltschaft und ein Angeklagter fechten das Urteil im Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim an. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag mit und bestätigte damit Medienberichte.

Revision eingelegt habe der früher für das Risikomanagement zuständige Friedrich Carl Janssen, der als einziger nach dem Gerichtsbeschluss für zwei Jahre und zehn Monate in Haft muss. Die Strafen gegen die drei anderen Banker hatte das Gericht in dem spektakulären Wirtschaftsstrafprozess zur Bewährung ausgesetzt. Einer von ihnen, der einstige Chef des Investmentbankings, Dieter Pfundt, kündigte über seine Anwälte ebenfalls Revision an. Die vier Ex-Bankchefs wurden wegen besonders schwerer Untreue in zwei Fällen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun prüfen, ob es Rechtsfehler in dem komplexen, mehr als zwei Jahre dauernden Verfahren gab. Die vier einstigen Topbanker hätten der Bank einen Schaden von insgesamt mehr als 100 Millionen Euro zugefügt, hatte das Gericht entschieden.

Den damaligen Geschäftspartner der Bankführung, Josef Esch, verurteilte das Gericht zu einer Geldstrafe von 495 000 Euro. Die Revision der Staatsanwaltschaft betrifft alle fünf Urteile. Das Kölner Urteil sei noch nicht rechtskräftig. In dem Prozess ging es um ein Immobiliengeschäft in Frankfurt sowie riskante Investments der Bank bei dem damals schon angeschlagenen und später pleitegegangenen Arcandor-Konzern. dpa/nd

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