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Zu eng, zu dunkel, zu wenig Einstreu

In Thüringer Agrarbetrieben wurden mehr Tierschutzverstöße aufgedeckt

  • Lesedauer: 2 Min.
Den Kontrolleuren Thüringer Agrarbetriebe sind 2014 mehr Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen aufgefallen. Das Gros der begutachteten Betriebe hat aber sauber gearbeitet.

Erfurt. Bei Kontrollen in Agrarbetrieben haben Thüringens Behörden voriges Jahr mehr Verstöße gegen den Tierschutz aufgedeckt. Zugleich hat die Schwere der Vergehen zugenommen. Am häufigsten betroffen waren erneut Schweine, wie aus einer Statistik des für Tierschutz zuständigen Landesgesundheitsministeriums hervorgeht.

Von den 29 festgestellten Verstößen entfielen 25 auf Schweinehalter. 2013 betrafen 17 der insgesamt 19 Beanstandungen Schweinehalter. Inwieweit es sich bei den beanstandeten Betrieben um Wiederholungsfälle handelt, konnte das Ministerium nicht sagen. Insgesamt wurden den Angaben zufolge 182 Betriebe kontrolliert, bei den meisten (173) hatten die Amtstierärzte nichts auszusetzen. Bei den übrigen wurden unter anderem fehlende Bewegungsfreiheit, zu hohe Tierzahlen, die Unterbringung der Tiere sowie Einstreu und Beleuchtung bemängelt. Mehr als die Hälfte der Mängel ordneten die Fachleute als mittlere oder schwere Verstöße ein, im Vorjahr überwog noch die Zahl der leichten Verstöße bei weitem.

2014 und dieses Frühjahr hatte vor allem die Schweinezucht »Gut Thiemendorf« bei Eisenberg wiederholt für negative Schlagzeilen gesorgt - die Ermittlungen hierzu dauern noch an. Unter anderem aus den Reihen der Grünen waren daraufhin Forderungen nach schärferen Sanktionen bis hin zum Tierhaltungsverbot laut geworden. Diese sind aus Sicht des Ministeriums nicht nötig.

»Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht müssen so geahndet werden, dass die getroffenen Maßnahmen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind«, erklärte Ministerin Heike Werner (LINKE). »Das ist in dem bestehenden Rechtsrahmen grundsätzlich möglich.« Ein Tierhaltungsverbot komme in der Landwirtschaft de facto einem Berufsverbot gleich, hieß es. Daher seien die Hürden hierfür sehr hoch und aus rechtlichen Gründen auch kaum abzusenken. Allerdings hat das Ministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie soll Vorschläge erarbeiten, wie die Kontrollen effektiver gemacht werden können. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich im September vorgelegt werden, sagte ein Sprecher. Dabei sollen die Kooperationen zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz und den örtlichen Veterinärbehörden unter die Lupe genommen werden. Außerdem geht es etwa um die Häufigkeit von Kontrollen und wie viel Zeit den Tierhaltern gegeben wird, um Auflagen zu erfüllen. dpa/nd

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