Heer, Stahl, Sturm müssen bleiben

Ursprüngliche Zschäpe-Verteidiger im NSU-Prozess wollten aussteigen

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Berlin. Die ursprünglichen drei Pflichtverteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe im Münchner Prozess gegen Mitglieder und Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) werden nicht von ihrem Mandat entbunden. Am Montag hatten die Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm die Entbindung von ihren Pflichten beantragt. In der Begründung der Ablehnung durch das Oberlandesgericht heißt es, dass es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine nachhaltig gestörte Zusammenarbeit der Verteidiger mit ihrer Mandantin gebe. Damit kann das Verfahren fortgesetzt werden. Der NSU-Prozess läuft seit Mai 2013 und das Verhältnis zwischen Zschäpe und ihren drei Anwälten ist seit langem belastet. Vor kurzem hatte der Vorsitzende Richter, Manfred Götzl, einen vierten Verteidiger bestellt.

Am Montag befragten die Untersuchungsausschüsse in Baden-Württemberg und Hessen weitere Zeugen und stießen abermals auf Ungereimtheiten im Bereich von Sicherheitsbehörden. hei Seiten 4 und 5

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